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Graf von Ranzau-Breitenburg nach Kopenhagen ab-
geordnet. Die Kieler Universität sprach ihre Gefühle in
einem, von dem Professor Heinrich verfaßten Schreiben
aus, worin sie zugleich den König bat, gleich seinem hoch-
seligen Vater, das Rectorat der Universität huldreichst zu
übernehmen, eine Gnade, die ihr jedoch nicht zu Theil ward.
Durch ein herkömmliches Recht ernennen die dänischen
Monarchen bei ihrem Regierungsantritte in jedem der vier
Klöster in den Herzogthümern, eine Conventualinz bei der
diesmaligen Regierungsveränderung wurden dem zu Folge
ernannt: In Itzehoe, Fräulein von Düring, Tochter des
Generals Düring und. Hoffräulein der Königinz zu Ueter-
sen, Fräulein von Gollowin, Tochter des vormaligen Her-
zoglich Holsteinischen Generals v. Gollowinz in Preetz, die
Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Landgräfin zu
Hessen, Fräulein von Moltke, und zu Sct, Johannis vor
Schleswig, die Tochter des Obersten vom Schleswigschen
Infanterie -Regimente, Fräulein von Vahrendorf.
Als huldvolle Ausübung Königlicher Gnade wurden
vierzehn von den in den Herzogthümern befindlichen Zucht-
hausgefangenen, nemlich 5 Männer und 9 Frauen, in Frei-
heit gesetzt. -
Seit der Gelangung des Olbdenburgischen Hauses zur
dänischen Krone, hatten die Könige von Dänemark (mit
alleiniger Ausnahme des Königs Johann, Christian des ersten
u.
Sohn und Nachfolger). beständig abwechselnd die Namen
Christian und Friedrich geführt, auch die vom letzteren
Namen, sich. in den in., ihren deutschen Landen erlassenen Ver-
oxdnyngen, Patenten u; s; w., sowohl im Eingange als in der
Unterschrift, der deutsch en Schreibart desselben bedient; sohielt
es auch der jetzige König in den ersten .3 Monaten seiner