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dem Tage erließ, da er die Regiérung anträt, enthielt, daß
zur Vermeidung aller Stockung in Dienstgeschäften, alle Kö-
Higlichen Beamten bis auf weiter, die ihnen von des höchst-
seligen Königs Majestät übertragenen Functionen fortsetzen
sollten; doch ward schon unterm 23. April verordnet, daß
sämmtliche Bestallungen, Privilegien; Lehnbriefe, Donationen
und andere Königliche Begnadigungen, zur Königlichen Be-
stätigung eingesandt werden sollten. Die Landestrauer für den
verstorbenen König ward auf 6 Monate angelegt und her-
kömmlichermaaßen, täglich zweimal mit allen Glocken, 6 Wo-
hen hindurch geläutet. Vom 25. April bis 7. Mai war
die hohe Leiche auf dem prächtigen Paradebette ausgestellt
und der Zutritt dazu jedermann täglich zwei Stunden ge-
stattet. Die Beisetzung geschah mit angemessener Feierlich-
keit am 14. Mai in der Garnisonskirche zu Rendsburg, da
die Umstände es für jetzt nicht erlaubten, die irdischen Reste
des Monarchen, nach ven Königlichen Gräbern in Rothschild
zu bringen. Der Generalsuperintendent Adler hielt die Lei-
thenrede über 2 Sam. Cap. 8, v. 45.
Im April gingen die Mitglieder des diplomatischen
Corps, welche bisher in Kiel gewesen waren, wieder nach
Kopenhagen, wo der Director des auswärtigen Departements,
Graf von Bern storf, mit den Legationsräthen, Ploy en
und Manthey, am Alten eintraf. Gleichfalls kehrten die
Staatsminister und die Mitgliever der Königlichen Collegien,
welche bisher in Rendsburg ‘gewesen, gleich nach der Bei-
sebung, nach Kopenhagen zurück. |
Alle Corporationen im Lande beeiferten sich dem Könige
bei seiner Thronbesteigung ihre Glückwünsche darzubringen.
Von der Schleswig = Holsteinischen Ritterschaft waren zu dem
Ende der Geheimerath von Ahlefeldt auf Olpenis und der