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ten Decbr. 1806 in den Herzogthümern geleisteten Militair-
fuhren, ward durch ein, aus der Rentekammer erlassenes Pa-
tent, eine Abgabe von 4 3§ 24 /s von jedem Pfluge' Lan-
des ausgeschrieben, welche binnen sechs Wochen zu bezahlen
war und über sämmtliche Städte und Landdistricte nach der
Pflugzahl repartirt wurde, welche bei der unterm 4. Juli
1807 angeordneten Ausschreibung zum Grunde gelegt war.
Die zu vergütende Summe betrug nach Abzug desjenigen,
was von den unterm 5. Juli 1806 ausgeschriebenen Fuhr-
geldern in Behalt geblieben, circa 85,000 45#.
Eine außerordentliche Lieferung von Magazinkorn und
Fourage, ward unterm 24. Septbr. ausgeschrieben und zu
Folge derselben von jedem Pfluge in den Landdistricten der
Herzogthümer 3 Tonnen 3 Scheffel Rocken, (gewisse beson-
ders genannte Districte mußten statt des Rockens, Weitzen
und zwar 3 Tonnen 5 Scheffel vom Pfluge liefern,) 6 Ton.
63 Scheffel Hafer, 2 Fuder 213 kb Heu und 2 Fuder
454 ê Stroh geliefert werden.
Für die unterm 19. Sept. 1806 und 22. August 4807
ausgeschriebenen Korn- und Fourage-Quantitäten ward un-
term 27. Decbr. die den Untherthanen bewilligte Vergütung
bestimmt, und zwar: für die Tonne Rocken 4 3P 24 /4, für
die Tonne Hafer 1 43§ 24 /s, für das Fuder Heu 3 235
36 /4 und für das Fuder Stroh 2 4ÿ 12 . Vergleicht
man diese Preise mit denen, welche um die Zeit der Liefe-
rung marktgängig waren, so wird man sehen, daß diese au-
berordentlichen Lieferungen für den Landmann ein nicht un-
bedeutender Zuwachs zu seinen schon so schweren Steuern
war.
Der Mißcredit der bereits bei der Einrichtung des Schalz»
kammer-Abtragsfonds befürchtet ward, machte schon gegen