Full text: (Dritter Band)

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Schenkungen oder Vermächtnisse, der Fond atsehnlich ver; 
mehrt seyn sollte, wird durch Nachträge zu dieser Fundation 
über die Erhöhung der zu verwendenden Summe verfugt 
erden. 
Ü 
Die Direction hat den Inhalt der ihr unterm 7. Mai 
d. J. von der Vorssteherschaft des Taubstummen - Instituts 
mitgetheilten Vorschläge, wegen Vereinigung der beiden durch 
die Herren Professoren Pfingsten und Hensen gestifreten 
Unterstütungs- Fonds, so wie wegen der über deren Verwen- 
dung anzunehmenden Grundsätze, völlig zweckmäßig gefunden 
und auf die Genehmigung des hierüber zu erlassenden Regu- 
lativs bei der Königlichen Schleswig Holstein Lauenburgi- 
schen Kanzeley angetragen. 
Vermöge Nescripts vom Wsten dieses Monats ist. der 
Direction hierauf: eröffnet worden, daß das hieneben ange- 
schloßene Regulativ für den unter dem Namen „„Krücks und 
Moritzens Unterstütungs :- Fond ‘- vereinigten Fond für 
hülfsbedürftige Taubstumme allergnädigst genehmigt sen. 
Die Direction ermangelt nicht, der Vorsteherschaft sol- 
ches hiedurch mitzutheilen, indem ste es derselben überläßt, 
dafür Sorge zu tragen, daß der Fond diesem gemäß it Wirt- 
samkeit gesetzt und ferner verwaltet werde u. s. w. 
Königliche Direction des Taubstummen - Instituts in 
Schleswig, den 23sten Aug. 4822. 
Spies. 
A n 
die Vorssteherschaft et Zarnbstummen-Instituts 
in Schleswig. 
8) Die Féhre bei Holtenau betreffenb. 
Ew. erlaube ich mir ergebenst zu ersuchen folgende Zei- 
len in das Magazin gütigst aufzunehmen. ' ] 
Schon über zwei Jahre ist die Zugbrücke über die Hol- 
tenaner Schleuse aus Furcht, daß die Seitenmauer der Schleuse, 
welche aus natürlichen Ursachen sich ein wenig gel oben hat, 
durch die erschütternde Vewegung, welche die Ueberfahrt ver- 
anlaßte, einstürzen möchte, aufgenommen und statt deren eite 
Fire, die durch kite an huztr Hesten des Kanals befestigte 
e fortbewegt wird, angele orden, , 
Da tres der Weg s Holtenau als ein Kommuni- 
kationsweg zwischen Kiel. Friedrichsort, der Mündung und
	        
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