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Schenkungen oder Vermächtnisse, der Fond atsehnlich ver;
mehrt seyn sollte, wird durch Nachträge zu dieser Fundation
über die Erhöhung der zu verwendenden Summe verfugt
erden.
Ü
Die Direction hat den Inhalt der ihr unterm 7. Mai
d. J. von der Vorssteherschaft des Taubstummen - Instituts
mitgetheilten Vorschläge, wegen Vereinigung der beiden durch
die Herren Professoren Pfingsten und Hensen gestifreten
Unterstütungs- Fonds, so wie wegen der über deren Verwen-
dung anzunehmenden Grundsätze, völlig zweckmäßig gefunden
und auf die Genehmigung des hierüber zu erlassenden Regu-
lativs bei der Königlichen Schleswig Holstein Lauenburgi-
schen Kanzeley angetragen.
Vermöge Nescripts vom Wsten dieses Monats ist. der
Direction hierauf: eröffnet worden, daß das hieneben ange-
schloßene Regulativ für den unter dem Namen „„Krücks und
Moritzens Unterstütungs :- Fond ‘- vereinigten Fond für
hülfsbedürftige Taubstumme allergnädigst genehmigt sen.
Die Direction ermangelt nicht, der Vorsteherschaft sol-
ches hiedurch mitzutheilen, indem ste es derselben überläßt,
dafür Sorge zu tragen, daß der Fond diesem gemäß it Wirt-
samkeit gesetzt und ferner verwaltet werde u. s. w.
Königliche Direction des Taubstummen - Instituts in
Schleswig, den 23sten Aug. 4822.
Spies.
A n
die Vorssteherschaft et Zarnbstummen-Instituts
in Schleswig.
8) Die Féhre bei Holtenau betreffenb.
Ew. erlaube ich mir ergebenst zu ersuchen folgende Zei-
len in das Magazin gütigst aufzunehmen. ' ]
Schon über zwei Jahre ist die Zugbrücke über die Hol-
tenaner Schleuse aus Furcht, daß die Seitenmauer der Schleuse,
welche aus natürlichen Ursachen sich ein wenig gel oben hat,
durch die erschütternde Vewegung, welche die Ueberfahrt ver-
anlaßte, einstürzen möchte, aufgenommen und statt deren eite
Fire, die durch kite an huztr Hesten des Kanals befestigte
e fortbewegt wird, angele orden, ,
Da tres der Weg s Holtenau als ein Kommuni-
kationsweg zwischen Kiel. Friedrichsort, der Mündung und