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dert worden ist, nämlich unsere Rechte in threm Geiste darzu-
stellen und zu entwickeln.
. Den Vortheil hat wenigstens ein Land davon, wenn es
burch politische Ereignisse aus den ursprünglichen Berhältnissen
in neue übergeht, daß es von verschiedenen Seiten her Gegen-
stand der Bearbeitung wird. So ist es, mit Schonen und
den übrigen alten Dänischen Provinzen jenseits des Sundes ;
so mit unsrem aus dem Lande Süd- Jütland in das Herzog-
thum Schleswig umgewandelten Vaterlande.
3) Abgesehen aber von dem Nutzen, den uns das Dänische
Recht, namentlich das ältere, bei der Bearbeitung unsres
Rechts gewährt, kann das Studium desselben nicht anders
als höchst anziehend seyn, da wir in ihm ein Gotho-Germa-
nisches Recht sehen, welches sich, frei von unmittelbarem frem-
den Einflusse, selbstständig bis auf unsern Tag ausgebildet hat.
Hier liegt uns die allmählige Entwickelung der Rechtssäße und
Rechtseinrichtungen klar vor Augen, und die Veränderungen
erscheinen uns hier aus innerer Nothwendigkeit ttz:
gen, nicht bloß durch die versschiedeneu Rechtsansichten eines
fremden Volks veranlaßt. Viele Rechtsbestimmungen also, die
in Schleswig und Deutschland auf halbem Wege in ihrer
Fortbildung stehen geblieben sind, finden wir in Dänemark in
derselben organisch fortbegriffen.
Die vortreffliche Bearbeitung des geltenden positiven Dä-
nischen Rechts, in Ansehung derer es jedem andern Rechte an
die Seite gesetzt werden kann, ladet überdies jeden wissenschaft-
lichen Juristen zum Studium desselben ein. Namentlich macht
sich Herr Professor R o senving e um die geschichtlichen Ele-
mente im heutigen Rechte sehr verdient, und der treffliche
Oersted bearbeitet das Philosophische und Praktische im Dä-
nischen Rechte mit einem Geiste, der zur Bewunderung hin-
reißt, und unwillkührlich an die großen Römischen Juristen
erinnert. Seine zahlreichen Schriften #) sind um so lehrreicher
für uns, da er fast beständig, namentlich im Prozesse und
Die wichtigsten des Herrn Etatsraths sind folgende : Die treff-
lichen Zeitschriften: Juridisk Archiv, 30 Bändchen ; Nyt juri-
disk Archiv, 30 Bändchen; Juridisk Tidsskrift, bis jetzt 5 Bde.,
wird fortgeseßt; Eunomia eller Samling af Afhandlinger, hen-
horende til Moralphilosophien, Statsphilosophien og den Dansk-
fierite rekyodtzhed: 4 g:! j Syzeo:;cifk Udtittiuy /t Begre-
§ Bände; "iu: cc >r>z den Danste "zz rere Lcvtuudigßes
tres sz Herssu til Hurtigkarls Lorebog , 1. Bd. 1. Heft,
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