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Uebrigens gedenkt Jver Knutzen mehrerer Tiefen in je-
ner Gegend, z. B. I.'e. p. 4514 des Margarethenkoogtiefs,
P.! 465 des Legelichheitstiefs, p. 466 des Datrebülltiefs .,
und er ist in Ansehung der vormaligen . Existenz der lettge-
dachten Tiefen, da sie noch zu seiner Zeit vorhanden gewe-
sen waren '),. als gleichzeitiger Zeuge zu betrachten.
Es versteht sich von selbst, daß diese Tiefen nichts an-
ders gewesen seyn können, als Reste des obetigedachten Ge-
wässers zwischen Eiderstedt und der Südermarsch, nachdem
dieses zuerst durch Einnehmung des Dammkooges in zwei
Föhrden, und in der Folge dadurch, daß es stellenweise von
Eiderstedt nach der Südermarsch aufgeschlickt hatte, in meh-
rere kleine Seen verwandelt worden war.
Z.
Wie man dieses Gewässer, von welchem bisher die Rede
gewesen ist, zu der Zeit, als es noch in seiner Integrität
existirte, genannt habe, ist die Frage. Bekanntlich bildeten
die Treen und die Eider, indem sie zwischen Seebüll –f der
etwas hohen Gegend, wo heut zu Tage Friederichsstadt
liegt, D und Koldenbüttel sich vereinigten einen See, nämlich
eben jenes oben erwähnte Tief „by Coldenbüttler Kerken,“
(Urk. v. J. 1515. VV. IV. p. 3136), wo es aber damals
trâchtlich aufgeschlickt hatte. Dieser See floß nun ab theils
durch die jetzige Eider, theils durch das Gewässer, von wel-
chem hier die Rede ist, und dieses konnte daher sowohl als
eine Fortsetzung der Treen, als auch als ein Arm der Eider
betrachtet werden. Im letzten Fall ließ man also. die Treen
9) Denn Darrebüll und Legelichheit wurden erst 1544 eingenom-
men, und Iver Knutßen schrieb, wie schon bemerkt, 1588-