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und die Verfügung voni. 7.. Mai 4706 C. C. M. Vol. Il.
p. 263 anerkannt und sanctionirt. Der hierauf gebaute
Haushalt in den beiden Marschen befaßt freilich nur einen
fleinen Dristrict, doch ist dieser ein Theil des ganzen Staas
tes, der aus [einzelîüten Gemeinden besteht, so wie, diese wies
derum aus ‘einzelnen Haushaltungen, und die Werke, welche
gemeinsame Thätigkeit in den Marschen zu Stande brachte
und fortwährend erhält,. sind nicht unbeträchtlich. Vielleicht,
daß auch außerhalb ihrer Gränzen die Schilderung ihrer inx
neren Verhältnisse einige Theilnahme gewinnt, wenn man
sie als ein. Beispiel ansieht, wo im Einzelnen und im Kleis
nen ein Ziel erreicht ist, dessen Erlangung für das Ganze
die Gegenwart so. lebhaft. bewegt. [ Prima söcietas in
ipso eonjugio est: proxima in liberis: deinde un&
domus, communia omnia. Id autem est principium
urbis et quasi seminarium reipubliceaeen. Cicero. -
y?