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der hiesigen Gegeuden so dringend nothwendigen Operation,
nicht so viele Hindernisse in den Weg legte, und so äußerst
schwierig bei der Ertheilung der Consense zu diesen Land-
umsätzen wäre *). Doch beurtheilen wir dieses hohe Colle-
w
s) So ward im Jahre 1807 im Amte Flensburg eine Hufe par-
celirt. Ein Nachbar kaufte die Stammhufe. Er tauschte das
am Dorfe belegene Land der Stammhufe gegen seine an den
Dorfsgrenzen zu beiden Seiten des Dorfs liegerden entfernten
Ländereien um, und bewirkte dadurch, daß er diese Ländereien,
die zwar eine sehr schöne Bonität hatten, ihm aber in der Ent-
fernung nichts werth waren, bei seiner Wohnung sammelte.
Die Wiederlage für die eingetauschten Ländereien der Stamm-
hufe ließen sich, weil sie eine halbe Meile aus einander lagen,
nicht an Einen Mann anbringen; er verkaufte sie also an zwei
Kathenbesitzer, denen sie sehr gelegen lagen, mit der Verpflich-
tung, daß jeder der Käthner zur Hälfte für die der Stamm-
hufe zugetheilten untheilbaren Hufenlasten, als der Fuhren,
der Magazinlieferungen, der Concurrenz an den Kirchen- und
Kirchspielslasten 1c. herkommen sollte, wobei diese beiden Groß-
käthner verpflichtet wurden, ihren früheren Landbesitz zur Sicher-
heit für diese Leistungen unzertrennlich mit dem acquirirten
Lande zu verbinden. Nachdem das an die Königl. Rentekam-
mer in dieser Hinsicht eingereichte Gesuch in mehreren Jahren
in dem Bureau der Beamten geruhet hatte, nachdem diese
Stammhufe während des Krieges zu allen requirirten Lieferun-
gen und Leistungen prompte ihre Prästanda prästirt, und es also
bewährt hatten, daß, da sie selbst in dieser bedrängten Zeit den
Requisitionen jeder Art Genüge leisten konnten, sie es auch
ferner wütden thun können: erfolgte neulich die Resolution,
daß diesem Gesuche nicht Statt gegeben werden könne. Dies
war um so auffallender, da die besondere Localität die Opera-
tion durchaus heischte. Die Läudereien des Dorfs, worin diese
Hufe liegt,, liegen in einer Feldcommüne, die aus dreien -
lage dreien ~ Dörfern besteht. Was ist nuù einfacher und
natürlicher, als daß die Bauern, die in einer so ungeheuren
Feldcommüne wohnen, wenn sie es irgend können, eine solche
Gelegenheit, ihr entferntes Land an ihre Wohnnngen zusammen
bringen zu können, nicht vorbeigehen lassen müssen, wenn