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und Umlegung, wie bereits angedeutet ist, veranlassen,
Diese ängstliche Controlle springt überall sehr grell in die
Augen.
So wie der Wohlstand der Gegenden, die ihre Feldge-
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meinschaft aufgehoben hatten , augenscheinlich zunahm, und
man zu der Ueberzeugung gelangte, daß die Quelle dieses
Wohlstandes die gelöseten Fesseln der Zwangswirthsschaft der
Gemeinheiten seyn müsse; verbreitete sich die Neigung, sein
Feld für sich abgetheilt zu haben, immer weiter, bis endlich
die Regierung darauf aufmerksam wurde, und durch bestimmte
Gesetze und Vorschriften) dem sich nach einem separaten Ei-
genthum und der damit verbundenen freieren Wirthschaft
sehnenden Landmann zu Hülfe kam. Zur Beförderung und
Leitung dieses Einkoppelungswesens und zur summarischen
Schlichtung der dabei vorfallenden Streitigkeiten, ohne weits
läuftige Prozesse, ward nachher die Landcommission gestiftet
die noch. wohlthätig fortwirkt.
So wohlthätig jene frühere Einkoppelung unsern Vorfahren
Zeworden seyn mag, so nachtheilig ist das rohe und ungeregelte
Verfahren dabei, dieser bloße Austausch Einzelner, für die
Nachkommen ausgefallen. Diese Verkoppelung und Abthei-
lung mag immerhin dem damaligen Zustande des Ackerbaues
angemessen gewesen seyn; man muß aber berücksichtigen, was
die Landwirthschaft vor 100 bis 200 Jahren gewesen ist, und
was sie jetzt iste Damals bedeckten undurchdringliche Wälder
wenigstens die Hälfte der jetzt urbaren Ackerfläche. Unsere
Vorfahren konnten also nur. kleine Schläge haben. Dies
hat für den jetzigen Zustand der Agrikultur die Folge, daß
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") Die erste Verordnung über diesen Gegenstand wurde den 10ten
Tebruar 1766, uud die nähere deu 6ten Jan. 1772 erlasseu.