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Königl. Kasse, und in den Gütern an die Gutsherrschaft, zu
erlegen haben.
. Der Ackerbau dieses Ländchens ist zum Theil durch die
fehlerhafte Einkoppelung unsrer Felder bedingt, und hat durch
diese ihre jetzige Richtung bekommen. Unsere Vorfahren wur-
den schon frühe auf die Wohlthat der Aufhebung der Feld-
gemeinschaft aufmerksam. Sie wurde anfangs nur theilweise
aufgehoben. Der erste Schritt zur Verkoppelung war die
Abtheilung jedes Dorffeldes oder jeder Feldcommüne für sich.
Diese Abtheilung ist uralt. Nachher theilte man das Dorf-
feld wieder in eine Anzahl Schläge ab. Diese Trennung
und Verkoppelung der Dorffelder scheint auch sehr frühe
vorgenommen zu seyn. In einer Dingswinde von 1577
habe ich schon Namen von Feldern gefunden , nde enfredigt
sgen“, wo die später daraus abgeleiteten Koppeln noch die-
selben Namen führen, die das Feld damals hatte. Je besser
eine Gegend war, desto früher war man darauf bedacht, sei-
nes Besitzes alleiniger Herr zu werden, hauptsächlich im öst-
lichen Angeln.
Bei der ersten Abtheilung einer Feldcommüne in eine
beliebige Anzahl Schläge ward die Feldgemeinschaft noch
nicht aufgehoben, sondern jeder Eigner hatte, wenn das Feld
gepflügt ward, seine Aecker, die von denen des Nachbaren
bloß durch eine Scheidefurche, die beim Pflügen stehen blieb,
getrennt waren. Die Größe und Zahl der Aecker, die zu
einer Hufe gehörten, richteten sich nach der Markgoldeszahl *)
Die Marken Goldes der Hufen, die noch immer in den Kauf-
briefen bemerkt werden, sind dasselbe, was im nördlichen Theile
des Herzogthums Schleswig die Ottingen sind. Sie bezeichnen
kein bestimmtes Areal, sondern zeigen bloß das Verhältniß, wie
die Hufenbesißer einer Feldeommüne an dem Dorffelde Theil