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Wälder berechnete man in vorigen Zeiten bloß nach der
Schweinemästung, die ein Dorf daraus haben konnte, und
setzte diese Nutzung nach einem gewissen, jetzt nicht mehr be-
kannten, Verhältnisse mit der Viehbenutzung ins Gleichgewicht.
So findet man auch in der dänischen Landesmatrikel, daß den
Wäldern nur ein geringes Hartkorn unter dem Namen von
Skovskyld beigelegt worden ist. Eine Strecke, worauf
24 Schweine gemästet werden könnten, ward für eine Tonne
Hartkorn angesetzt, und in der Contribution gegen Acker- und
Wiesenland nur für eine halbe Tonne gerechnet *)..
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Von jeder Hufe sind gewöhnlich ein Paar Kathen abs
gelegt, die dem Hufenbesitzer in der Erndte einige Hofdienste
leisten, und außerdem eine gewisse Grundhäuer von dem
Lande, das sie benutzen, bezahlen müssen, ~~ in der Regel
einen Reichsthaler vom Heitscheffel. –– Jede Kathe hat ge-
wöhnlich so viel Land, daß der Besitzer darauf 2 Kühe hal-
ten kann. Diese Einrichtung ist schon Jahrhunderte alt,
in den Holzschiften, die Hufen, wo sich darin lichte Stellen
fanden, erbaut. Große Hufen beziehen gewöhnlich ihre Herbst-
abgabe, das sogenannte Pflicht- und Schuldkorngeld, won ih-
ren Käthnern unter der Benennung Kathenhäuer. Die Häu-
ser gehören den Kathenbewohnern selbst, das Land ist immer-
während Häuerland,
Früher scheinen die Amtsunterthanen mehr belästigt ge-
wesen zu seyn, als die adelichen Güter. Allein wenn man
Diese Kathenstellen wurden auf dem entferntesten Lande, oft
jett die Pflugzahl eines mit Amtsunterthanen melirt liegen-
den Guts, mit Inbegriff der Hoffelder, mit dem Areale einer
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") Begtrups Beskrivelse over Agerdyrningens Tilstand i Danne-
mark. Forsie Bind. Sielland’ og Mon 1803, p. 13.