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zu verdienen. Daneben wird er bis weiter unter polizeiliche
Aufsi.ht gestellt und bei etwanigem Rückfall wieder in die An-
stalt zurückgebracht. Die Strafen bestehen in Versagung
jener Begünstigungen, in auferlegter Strafarbeit, in der Abson-
derung beim Essen und im Betssaale, in ausgezeichneter Kleider-
tracht, im einsamen Gefängniß mit oder ohne Beschäftigung,
in Verlängerung der Korrektionszeit. und zuletzt in körper-
licher Züchtigung.
Von dem Nutzen der Anstalt zeugt die Erfahrung, daß
der fünfte Theil gebessert in die bürgerliche Gesellschaft zu-
rückgeführt worden. Aber sie wirkt auch mittelbarerweise
durch Warnung und Drohung und durch die Furcht vor der
im Publikum bekannten Strenge, mit der hier physisch fühl-
bar auf Sinnesänderung und Besserung gewirkt wird.
Der Verfasser des hier ausgezogenen Berichts äußert
am Schlusse desselben als seinen angelegentlichsten Wunsch,
von ähnlichen Anstalten ausführliche Berichte zu lesen, nicht
bloß, wie gewöhnlich, in Zahlen gefaßt, sondern mit bestimm-
ter Angabe der angewandten Besserungsmittel und ihrer. glücks
lichen Wirkung auf die Zurückführung Verirrter. Nur durch
solche sorgfältig fortgesetzte Vergleichung lasse sich ein wahr-
haftes Urtheil über den Werth und die Wirksamkeit mehrerer
auf dasselbe Ziel gerichteter Anstalten bezründen. Er hält
sich überzeugt, wechselseitige Mittheilung von Ideen,
Ansichten und Erfahrungen unter den Vorstehern,
Verwaltern und Beobachtern dieser Anstalten an meh-
reren Orten sey das passendste und wünschenswertheste Mit-
tel ihre Zweckmäßigkeit, Nügtlichkeic und Reife mehr und
mehr zu befördern.
Niemann.