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Sterblichkeit von sieben bis acht im Jahre spricht für den
Werth der Vorsorge. Ein Rath der königlichen Regierung
zu Breslau besichtigt 'alle vier bis fünf Monate die Anstalt.
Als Besserung smittel dienen besoûders folgende
Einrichtungen; eine eigne Schule für 'Unterrichtsbedürftige
unter vierundzwanzig Jahren im Lesen, Schreiben und Rech-
nen und in der Religion; Morgen- und Abendandachten;
wöchentliche mehrmalige Unterredung jedes Einzelnen mit
dem Geistlichen; – Katechisationen. Zu diesen Einrichtun-
gen gehören ferner die Werkstäten, zur Erlernung von Pro-
fessionen. - Die genaue Bestimmung der täglichen Arbeiten
für jeden, wodurch eine von früh 5 Uhr bis Abends 8 Uhr
fortgesetzte Thätigkeit nothwendig und ausdauernder Fleiß
zur andern Natur wird. ~ Zu diesen Bessserungsmitteln ge-
hören die Begünstigungen und Belohnungen für beharr-
lich und freiwillig bewiesenen Fleiß und Ordnungsliebe, für
ein Verhalten, das nie eine Ordnungsstrafe nothwendig machte.
Sie bestehen in der Freiheit seine eignen Kleider tragen, in
der Erlaubniß, einige Male in der Woche ausgehen zu dürs
fen und in der Abkürzung der Korrektionszeit. Besserungs-
mittel sind auch die Probezeiten im Dienste bei Brodherrschaf-
ten und in der Lehre bei Handwerkern, um nicht nur Uebung
und Gewandtheit, sondern auch die Gesinnung des Korrigenden
zu erfahren; ferner die Prämien von fünf bis zu zwanzig Tha-
lern, welche für erprobtes Wohlverhalten im Dienste über
Jahr und Tag und für das Auslernen des Handwerks bis
zum Gesellenstande ausgesetzt find.
Die Entlassung findet nicht eher statt, bis der Korri-
gende Beweise der Besserung gegeben hat, durch offenes Be-
kenntniß und Reue, durch ausdauernden Fleiß, durch Geschick-
lichkeit und die' erworbene Fähigkeit, sich seinen Unterhalt selbst