Full text: (Dritter Band)

124:.. §4- 
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lige. Man hat sich nicht überzeugen können, daß die 
Strafe des Rheumatismus oder des Fiebers ein unumgäng- 
liches Erforderniß zur Besserung drs Verbrechers sey. Man 
hat nicht unterlassen können, zu bezweifeln, daß ein Mensch 
in gänzlicher Unthätigkeit, der Schwelgerei und Völlerei und 
den schlechtesten Leidenschaften überlassen, am zuverlässigsten 
und mit dem glücklichsten Erfolge bei seiner Entlassung vor 
denjenigen Verbrechen bewahrt werde, welche die Ursache sei- 
ner Einkerkerung waren. Nach. der Zuchtordnung der Ge- 
sellschaft wolle sie den Sträfling von den bösen Gewohn- 
heiten, von Unthätigkeit, Verworfenheit, schlechter Gesellschaft 
abhalten. Arbeit, schmale Kost, beschränkter Umgang sseyen 
ihre Mittel. – Man mache es der Gesellschaft zum Vors 
wurf, daß sie ihre Gefangenen „wie vernünftige Thiere‘! be- 
handle. Das müsse nicht seyn. ~ Sollte sie denn alle Ver- 
brecher ohne Unterschied unter einander mengen; sollte sie 
ihr Auge den besser Gearteten verschließen? Soll sie nicht 
dem Ueberhandnehmen des Bösen, das stufenweise erfolgt, 
zuvorkommen? Sie will nicht Wohlbesinden und Behag- 
lichkeit in den Gefängnissen verbreiten; aber sie will die 
Summe des menschlichen Elends.’ vermindern, indem sie vor- 
her nichtswürdige und schädliche Glieder der bürgerlichen Ge- 
sellschaft nach überstandener Strafe und. durch dieselbe als 
gebesserte Bürger wieder aus ihrer Obhut entläßt. 
Hr. Bennet führte als ein Veispiel der alten Bauart 
das Gefängniß zu Bristol an, welches nur zu lange be- 
standen, zur Schande der Stadt und wahrlich auch des Lan- 
des, das seine Fortdauer in einem so schmählichen Zustande 
gestattete. Es hatte Zellen, die sich unter dem Bette eines 
Flusses befanden und andere dreimal tiefer, welche durch eine 
hinabgehende Fallthüre geöffnet wurden. Der Wärter ver-
	        
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