Full text: (Dritter Band)

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sind, die Uebertretung der Geseke und die Verletzung des 
Friedens und des Eigenthums der Gesellschaft begleiten, 
Aber so fest und fühlbar der Ausschuß die ernstliche Strenge 
der Strafe behauptet, so sehr ist er zugleich überzeugt, daß 
burch den Einfluß der Furcht allein die Abschreckung nicht 
sicher bewirkt werde. Mit Zuversicht darf er sich auf das 
Zeugniß der Erfahrung und der Geschichte berufen. In kei- 
nem christlichen und civilisirten Staate ist durch die Härte 
der Strafe, ohne Beihülfe anderer Mittel, der Zweck er- 
reicht worden. Es müssen andere Beweggründe und Ein- 
drücke zugleich in Thätigkeit gesetzt werden. Ihr müßt den 
Verbrecher zugleich als ein moralisches, als ein dem Recht 
und der Pflicht verantwortliches Wesen betrachten. Ihr müßt 
auf seinen Verstand und auf sein Herz zu wirken suchen z 
ihr müßt ihn überzeugen, wie genau seine Sinnesänderung 
mit seinem Glück in diesem Leben und mit seinem künftigen 
Heil zusammenhängt. In der von der Gesellschaft bestimm- 
ten Zuchtordnung ist für Absonderung und Theilung der 
Sträflinge in dem Maaße gesorgt, daß schlechte Gesellschaft, 
zu der der Lasterhafte so gerne sich hinziehen läßt, durchaus 
verhütet werde. Schwere Arbeit, nützliche Thätigkeit, Reli- 
gionsunterricht, mäßige Kost und zu Zeiten einsame Ein- 
sperrung und fühlbarer Zwang werden in rechtzeitiger Ver- 
bindung unablässig unterhalten. – Gegen dieselbe Beschul- 
gigung, namentlich in einer Edinburger Zeitschrift, verwahrte 
sich besonders Lord Suffield, auch die Herren Bennet, Nu- 
gent, Hoare und Lushington. Jede Züchtigung, sagt der 
Erstgenannte, die nur Grausamkeit ist, wird allerdings ver- 
worfen; aber jede nothwendige, heilsame zum Zweck führende 
Strenge wird unerläßlich beobachtet. Aus den Mauern des 
Kerkers wird alles entfernt, ‘ was die Gesundheit. benachthei»
	        
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