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sind, die Uebertretung der Geseke und die Verletzung des
Friedens und des Eigenthums der Gesellschaft begleiten,
Aber so fest und fühlbar der Ausschuß die ernstliche Strenge
der Strafe behauptet, so sehr ist er zugleich überzeugt, daß
burch den Einfluß der Furcht allein die Abschreckung nicht
sicher bewirkt werde. Mit Zuversicht darf er sich auf das
Zeugniß der Erfahrung und der Geschichte berufen. In kei-
nem christlichen und civilisirten Staate ist durch die Härte
der Strafe, ohne Beihülfe anderer Mittel, der Zweck er-
reicht worden. Es müssen andere Beweggründe und Ein-
drücke zugleich in Thätigkeit gesetzt werden. Ihr müßt den
Verbrecher zugleich als ein moralisches, als ein dem Recht
und der Pflicht verantwortliches Wesen betrachten. Ihr müßt
auf seinen Verstand und auf sein Herz zu wirken suchen z
ihr müßt ihn überzeugen, wie genau seine Sinnesänderung
mit seinem Glück in diesem Leben und mit seinem künftigen
Heil zusammenhängt. In der von der Gesellschaft bestimm-
ten Zuchtordnung ist für Absonderung und Theilung der
Sträflinge in dem Maaße gesorgt, daß schlechte Gesellschaft,
zu der der Lasterhafte so gerne sich hinziehen läßt, durchaus
verhütet werde. Schwere Arbeit, nützliche Thätigkeit, Reli-
gionsunterricht, mäßige Kost und zu Zeiten einsame Ein-
sperrung und fühlbarer Zwang werden in rechtzeitiger Ver-
bindung unablässig unterhalten. – Gegen dieselbe Beschul-
gigung, namentlich in einer Edinburger Zeitschrift, verwahrte
sich besonders Lord Suffield, auch die Herren Bennet, Nu-
gent, Hoare und Lushington. Jede Züchtigung, sagt der
Erstgenannte, die nur Grausamkeit ist, wird allerdings ver-
worfen; aber jede nothwendige, heilsame zum Zweck führende
Strenge wird unerläßlich beobachtet. Aus den Mauern des
Kerkers wird alles entfernt, ‘ was die Gesundheit. benachthei»