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Gaben und vielen Unzuträglichkeiten verbunden gewesen sind.
Ich bin aber der festen Meinung, daß sich dieses alles hätte
auf eine andere Weise abhandeln und beseitigen lassen, ohne
die Festeverfassung dabei aufheben zu müssen, welches gewiß
von den Besitzern nicht als ein Vortheil berücksichtigt werden
konnte, und eher, wie von der Dorfschaft Tetenhusen, für
einen Nachtheil und Schaden angesehen werden mußte, wenn
ihnen die Folgen davon nâher einleuchtend gemacht worden
wären. Denn die Sicherheit für ihre Nachkommen auf ihren
Hufen zu bleiben, welche sie bisher hatten, wird hiebei aller«
dings von ihnen aufgeopfert, so wie der Wohlstand und die
Kräfte, welche sich bisher in den Gegenden, wo Festen sind,
gezeigt haben, einer größert Gefahr abzunehmen und zu ver-
schwinden ausgesett sind. Treten nämlich gute Jahre ein,
so fängt auch hier dann der Handel mit solchen Stellen an,
und der lêtztte Besitzer hat, wenn wieder ungünstigere Zeiten
folgen, davon eine "Schuldenlast abzuhalten, wovon er nicht
die Zinsen und zugleich dabei die Abgaben an den Staat
richtig abtragen kann. Eben daher zeigt es denn auch die
Erfahrung, daß in denjenigen Gegenden, wo keine Festen
sind. und in den späteren Zeiten ein starker Landhandel statt
gefunden hat, häufiger Geldverlegenheiten und Coneurse eins
treten, als in den Districten aus Festehufen bestehend. Es ist
ausgemacht, daß einige dieser letztern Districte, wie unter an-
dern das Amt Apenrade, verhältnißmäßig ftärker wie andere
Disstricte an fich und nach Verhältniß der Beschaffenhkit des
Bodens belastet sind. Und gleichwohl haben fich in diesem
Amte keine größere Geldverlegenheiten und häufigere Con-
curse, wie. in den Districten weniger belasteter Gegenden ge-
zeigt, nach dem, was mir hierüber zur Kenntniß gekomrren
ist*). Diese Vortheile von den Festen näher erwägend, enitschloß
AUR
Bet je; Zeitén foll és doch irt situé sivenrade anders.
rundeigenthum fast Wérthtos geworden „lern.
Etagtsh. Mag. Vd. 3. Heft 1.