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dem Dehitori ansehnliche Capitalien auf einmahl loskündi-
gen, und weil es ihm auch dergestalt, wann es kaum über
die Helffte des eigentlichen Werths mit Schulden beschweret,
an Credit mangeln würde, ihn aus seinen Güthern zu setzen,
und selbige für einen schlechten Preiß an sich zu bringen Ge;
legenheit nehmen könnten. Daß sonsten viele, deren Sachen
schlecht gestanden, sich wieder aufgeholsfen, solches ist daher zu
schliessen, weilen sieder Auno 90 keine Güther in beydrn
Hertzogthümern, so man sich erinnert, ad concursum gekom:
men, welche hingegen sonder Zweiffel sich häuffen würden,
wann ein Schuld/ und Pfand -Protocoll iutroduciret, und
dadurch eines jeden Schulden-Last gleichsam dem gantzen Lande,
auch denen fremden Herrn 'sreditoren, auf einmahl vor Au-
gen geleget würde: Das Hierbey angeführte Uxemplum des
gewesenen Land- ''~ndici v’olckmars velnii mazxime dis-
simile, fan verhoffentlich der Noblesse kein Praejudicium
geben, indem er seines schlechten Zustandes völlig Wisssenschafft
gehabt, und dennoch sotche große Capitalia aufgenommen,
folglich ohnfehlbaren Vorsatz gehabt, seine Creditores zu be-
trügen. Es stehen sonsten Präelaten und Ritterschasft an-
noch in denen Gedanken, daß diejemge welche bemittelt snd,
wann sie etwa Geld aufnehnen, sofort dabey condilioniren
würden, daß sie solche Schuid ad Protocollum nicht bringen
lassen wollten, insonderheit da bekanntermaaßen solche bemit-
kelte Leute, wann ihnen etwa ein besonderer Zufali begegnet,
nur auf ein Jahr Gelder zinsbahr aufnehmen, und also dieser
Verdrießlichkeit und Unkosten sich nicht unterwerffen würden.
Hingegen würden dieselbe, welche entweder in der Erbsschafft
die Güter annehmen, und nur eine geringe Porlion für ihre
Persohn darin haben, oder anch sonsten mit wenigen Mitteln
ein großes Guth kauffen, menschlichen Ansehen nach, nicht
emergiren können, weilen pretia rerum, und insonderheit
der Güther in hiesigen Hertzogthimern gar sehr variiren,
und da etwa ein Guth vor 100000 Rthl. gekauffet vielleicht
nicht mehr als 60000 Rthi. darauf creditiret werden dürff:
ten. Was diesfalls von denen Frembden angeführet ,' könnte
wohl bescheiniget worden, und tragen dieselbe nicht allein, son-
dern auch die in hiesigen Hertzogthümern etwa vorhandene
wenige Capitalisten großes Bedencken, ihre facultates bo-
norum .f evilandam invidiäm zu manikestiren; welches
jedennoch bey introducirung eines Protocalli nicht verhütet
werden könnte. Und obzwar dagegen dieses Mittel vorge-
schlagen wird, daß nehmlich solche Creditores die ihnen zu-
kommende Capitalia auf eines andern Nahmen schreiben und