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horsamst anzeigen, daß solcher heilsahme Zweck dadurch schwer-
lich erreichet werden dürsfte; dann erstlich ist leicht zu ermessen,
daß verschiedene von der Noblesse grosse Schulden in ihren
Gütern haben, welche bey Einrichtung eines Protocolli ihre
Armuch detegiren, und da es ihnen an Credit dergestallt
fehlen würde, ihre Güter für einen schlechten Preiß verkauf-
fen, oder auch denen Creditoribus übertragen und nothwen-
dig erepireu müsten, da jedoch, wenn sie bey ihren Gütern
bleiben und die Zeiten, welches von dem lieben Gott zu er-
bitten, sich bessern, dieselben sich erholen, und in einen guten
Wohlstand seen können, gestalt dann zum 2) viele Uxcmpla
anzuführen wären, derjenigen, welche mit geringen Mitceln
angefangen, ünd dadurch mittelst Verleihung Göttlichen See-
gens grosse Güter erworben, wozu sie dennoch nicht gelanget,
wann ihre Schulden im Protocoll anuotiret, und dadurch
ihr Credit, welcher offt besser als baares Geld, coarctiret
wäre; wobey 3) wohl zu consideriren, daß einige Fremde
nicht vor langer Zeit 3, bis 400000 Rthl.. in hiesigen Her-
bogthümern beleger, welche schon vorhin, da man von Errich-
tung eines Schuld-Protocolli nur von weiten discouriret,
ihre Gelder loszukündigen die Resolution genommen, andere
hingegen, welche in hiesigen Hertßogthümern wohnen, ihre Ca-
Pitalien anderweitig zinsbar zu belegen sich entschließen mög-
ken, weil nicht ein jeder zur Verhütung der Misgunst und
wegen anderer Ursachen gerne siehet, daß man von seinen Mit-
tein aus dem Protocoll oder sonsten eine eigentliche Nachricht
habe, wiewol auch 4) die Berichtigung des Protocolli, un-
serm wenigen Ermessen nach, zur retablirung des Credils
nicht zulänglich seyn würde, indem diejenigen, welche in Schul:
den vertieffet, dadurch umb ihren Credit kommen, andern
hingegen welche nicht beschulder, und dennoch etwa Mangel
an Credit haben, auf andere Weise, nehmlich durch Ausbrin-
gung eines Proclamalis tfacultatem bonorum zu mani-
lesliren (A) und dadurch Credit zu erlangen Gelegenheit
A) Also ist es nicht genug, daß man unter dem praetext einer
mehrern Sicherheit der Creditoren, in der That aber zn Fa-
eilitirung anderer trauduleusen Absichten ein Proclama extralire,
und, demnuächst das Protocollum Prokessionis sorgfältig ca-
chire oder wo! gar, wir eine zeithero Mode worden, dem
Land:Gerichts Notario verbiehte, selbiges Niemanden zn produ-
ciren, noch von dessen Einhait etwas z! propaliren. Der End-
weck eines solchen Proclamatis sollte denen üiechten nach dieser
!!: daß Crediteres daraus den Stamm debendi einscheu. und