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Historisch - Dogmatische
Da r s. e l’'1l uU n y
der Güterverhältnissse der Ehegatten
nach Jütschem Low und den demselben
_ verwandten Stadtrechten
mit Beziehung auf das Erbrecht.
P. D. Kristian Paul;ez. W cidat; juris in Kopenhagen.
(Be s< lu ß von Num. AI]. des vorigen Heftes.)
IV. Einfluß der Auflösung der Ehe auf die Güter-
verhältnisse *).
§.. 415.
4) Wenn keine Kinder da sind.
Hier ist das Verhältniß sehr einfach. Stirbt nämlich
einer der Ehegatten, so nimmt der Ueberlebende die Hälfte
aller gemeinschaftlichen Güter und die Erben des Verstorbe-
nen bekommen die andere Hälfte ?).
2) Wenn Kinder da sind.
§. 46.
a) Tod der Frau.
Der Vater erbt mit seinen Kindern seiner Frau Erb-
*) Der Umfang dieser Abhandlung erlaubt mir nur die gewöhn-
liche Auflösuung der Ehe durch den Tod zu betrachten.
1) Jütsches Lov I. c. 6G. 0. 1.