Full text: (Zweiter Band)

KN]. 
Historisch - Dogmatische 
Da r s. e l’'1l uU n y 
der Güterverhältnissse der Ehegatten 
nach Jütschem Low und den demselben 
_ verwandten Stadtrechten 
mit Beziehung auf das Erbrecht. 
P. D. Kristian Paul;ez. W cidat; juris in Kopenhagen. 
(Be s< lu ß von Num. AI]. des vorigen Heftes.) 
IV. Einfluß der Auflösung der Ehe auf die Güter- 
verhältnisse *). 
§.. 415. 
4) Wenn keine Kinder da sind. 
Hier ist das Verhältniß sehr einfach. Stirbt nämlich 
einer der Ehegatten, so nimmt der Ueberlebende die Hälfte 
aller gemeinschaftlichen Güter und die Erben des Verstorbe- 
nen bekommen die andere Hälfte ?). 
2) Wenn Kinder da sind. 
§. 46. 
a) Tod der Frau. 
Der Vater erbt mit seinen Kindern seiner Frau Erb- 
*) Der Umfang dieser Abhandlung erlaubt mir nur die gewöhn- 
liche Auflösuung der Ehe durch den Tod zu betrachten. 
1) Jütsches Lov I. c. 6G. 0. 1.
	        
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