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nén Gebrauch gemacht. Uebrigens ist es nicht ganz aufge-
macht, was in. den einzelnen Kirchspielen für subhastatiousfähig
gehalten wird. Da dies überall zu mancherlei Inconvenien-
zien führt, so hat sich die Landesversammlung veranlaßt gese-
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gelegt werde, welches denn allerdings höchst wünschenswerth ist.
Für den Credit ist es unverkennbar wohlthätig , daß im
Concurse nur zweijährige rückständige Gefälle privilegirt sind.
Man kennt daher das Restanten- Unwesen in Eiderstedt nicht,
Die Creditoren sind demnach sicher, daß nicht aufgelaufene,
jahrelange Rückstände an Gefällen ihren Forderungen voranr
gehen und die Masse verschlingen, so wie der Anleiher im
Stande ist, gestütze auf einem Extract aus dem Schuld- und
Pfandprotocoll ,- mit ziemlicher Gewißheit den Grad der ihm
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keit zu berechnen, ob und wie weit er sich für gedeckt halten
darf.
Eine Ausnahme machen nur die Reichsbankzinsen, rück-
sichtlich welcher neuerdings verfügt ist, daß sie in infinitum
privilegirt sind. Schlimm genug ist es freilich, daß vielleiche
nirgendswo der Werth der Ländereien so sehr variirt, so sehr
der Conjunctur unterliegt, wie gerade in der Landschaft Eider-
stedt. Doch dies sind Bemerkungen, die in das Eiderstädtische
Üretitwesen einschlagen, und also nicht eigentlich hierher gee
ren.
47) Noch etwas aus dem Schweriner freimüthigen
Abendblatte, den im Nov. v. I. zu Sternberg
gehaltenen Landtag betreffend.
Das Schweriner Abendblatt, welches mit dem Jahre
4849 anfing, also seinen vierten Jahrgang schon begonnen
hat, ist vornehmlich Mecklenburgischen Angelegenheiten gewid-
met. Aufsätze über die Angelegenheiten des Landes nehmen
den größten Platz ein. Doch auch der Correspondenznachrich-
ten aus den Städten und Landdistricten sind nicht wenige.
Das Blatt wird gut und verständig redigirt, und erfreue fich
allem Ansehen nach großer Theilnahme. Cine ähnliche Zeie
tung, welche wie die Schweriner Lmal in der Woche erschiene,
wäre für . unser Land sehr zu wünschen. Würde. eine. Colchs