Full text: (Zweiter Band)

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wieder in Erinnerung zu bringen. Wenn dann nur ein Paar 
Uebertreter derselben gehörig bestraft würden, so würde das 
schon den übrigen zum Beispiel dienen, und der Grund zu 
solchen Klagen, wie die gegenwärtige ist, gehoben werden. 
E ,,. M.) 
Ü. 
6) Das Klatschen der Fuhrleute. 
Vor etwas mehr als 30 Jahren, zu der Zeit, wie der Ge- 
heimerath v. Schack Oberpräsident in Kiel war, ward dort 
den Fuhrleuten das unnütze und beschwerliche Klatschen mit 
den Beitschen in den Gassen der Stadt verboten. Aufgehoben 
ist dieses Verbot nun wohl nicht, aber es scheint, wie so man- 
ches andere, in Vergessenheit gekommen zu seyn, denn man 
hört jetzt in Kiel das Klatschen der Peitschen eben so häufig, 
wie anderswo. Wünschenswerth wäre es, wenn dieser unnütze 
Lärm, der so widrig anzuhören ist, und bei welchem der Vor- 
übergehende so leicht einen Hieb ins Gesicht bekommen kann, 
in Kiel sowohl als in den übrigen Städten, verboten und, 
was das wichtigste ist, ein solches Verbot auch befolgt würde. 
. v od G. 
7 ungefähre Uebersiht des Betrags der 
Stipendien in den Herzogthümern. 
Nach der von dem Schleswigschen Oberconsistorio einge- 
gangenen Liste beträgt die Summe der für das laufende Jahr 
vertheilten Stipendien (ohne daß das Römersche, Meinkensche, 
Hallensche und Arnold Behrensche damit ibezrife sind), 
106 Rthtr. 
Die Stipendien im Herzogthum Holstein betragen 
nach der officiellen Liste 
Von der Universität werden jährlich an Stipendien 
vertheilt ungefähr 
Dazu kommt noch 
das Convict, welches im Durchschnitt 55 bis 
60 Studirenden zugetheilt ist. Es kann an- 
geschlagen werden zu 
Demnach beträgt die Summe, welche aus öffent: 
lichen Fonds zur Beförderung der academischen 
Studien in den Herzogthümern Schleswig und 
Holstein jährlich ausgegeben wird  6751 Rthir. 
_ Nach Verhältniß der Größe unsers Landes ist diese Summe 
nicht unbedeutend. 
2150 Rthlr.
	        
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