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ist, auf der Gasse oder dem Markte mit Jemanden einige
?. "genblicke ruhig zu sprechen, ohne auf die unverschämteste Weise
gestört zu werden. Vornials wurden von Zeit zu Zeit Streif:
züge gegen vagabondirendes Gesindel im Lande vorgenommen,
sie sind aber in den letzten Jahren außer. Gebrauch gekommen,
vermuthlich weil sie wenigen Erfolg hatten; auf einem Jahr-
markt. würde man gewiß eine bedeutende Anzahl solcher be-
schwerlicher und gefährlicher Menschen auf einmal einfangen
. wider ihren Unfug zweckdienliche Vorkehrungen treffen
FEonnen, > o s . [M
5) Ernenuerte Klage über Hundeunfug.
Schon in den Schlesw. Holst. Blättern für Polizei und
Kultur vom Jahre 1800 im Aten Stücke findet sich eine
Klage über den Hundeunfug in Städten und Dörfern. Jetzt
da seit jener Klage 22 Jahre verflossen sind, kann man sie
noch mit gleichem Rechte führen. Zwar sind im Jahre 1807
zwei Verordnungen erlassen, welche zur Absicht haben, die
Beschwerden und Gefährlichkeiten, welche diese Thiere veran-
lassen, durch vernünftige Einschräntungen zu heben. Dessen-
ungeachtet giebt es nur wenige Orte, wo man die Wohlthaten
diescr Verordnung genießt; fast allenthalben wird. man in den
Städten wie auf dem Lande, jeden Augenblick von wüthigen
Hunden angebelit und oft weite Strecken verfolgt. Zwar
sieht man in einigen Districten, daß in der heißen Jahreszeit
den Hunden Knüppel angehangen werdenz allein theils hilft
diese Maaßregel so gut wie gar nichts, theils wird sie auch
dadurch. völlig unnütz, daß der Befehl nur nach dem Buchsta-
ben und nicht nach dem Sinne befolgt wird, indem man dem
Hunde ein kleines, leichtes Stückchen Holz an den Hals
hängt, welches ihn nicht hindert, den Wanderer so lange zu
verfolgen, wie er will.
Eine in der genannten Klage nicht angeführte Beschwerde,
welche die Hunde häufig verursachen, ist ihr nächtliches Her-
umlaufen in den Straßen, wo sie oft. stundenlang in einem
k!: bellen, und Gesunde und Kranke um Ruhe und Schlaf
ringen.
Was kann wohl die Polizeibeamten bewegen, dergleichen
Unfug zu dulden, und nicht auf die Befolgung der dawider
erlassenen Verordnungen aufs strengste zu halten? Unbekannt
kann er ihnen unmöglich bleiben ~ und die Mühe ist doch
nicht so gar groß, eine in Vergessenheit gerathene Verordnung