Full text: (Zweiter Band)

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Pr 
zum fernern Gebrauch seines Schadens 
noch immer Medicin, und hat nach der 
letzten Quartal-Rechnung aus N. erhalten 
an Medicamenten für . < © Crt. Mk. 
14 Mk. 15ß. 
) 
N. N., gebürtig in der Normandie in Frankreich, ist 
vom 12ten August 1817 bis d. 8ten Novbr. inc]. 1818, als 
krank im hiesigen Arbeitshause gewesen, sind 454 Tage, a Tag 
6 ß. Kostgeld, : . 170 Mk. 4 ß. 
Den Sten November ist er gestorben daselbst, 
circa 3559-36 Jahr alt. – An N. Arztlohn, 
noch außer dem Arbeitshause . 
Für 60 Wochen Waschgeld (im Arbeitshause) 
a Woche 13 (pr. Monat 6 ß.) . 
An Medicin während dieser Zeit, nach einem 
speciellen Auszuge aus. den Rechnungen, 
) eus der t “ht: in Ganzen 
») aus der N. eke dito. . 
An !! Krankenwärter N. seine gehabten Aus- 
lagen bezahlt, für Verband, Igelsselzen tc. 
laut Rechnungen . 
Für Wein bezahlt, laut Rechnung . 
Summa Courant Z5361 Mek. 13 ß. 
NB. Auch bei diesem lassen sich die dieser Zeit 
von der Ca, je erhaltenen Kleidungsstücke 
nicht genau bestimmen. Da der Verstorbene 
hier geheirathet und daher seine Frau für 
ihr Kind Unterstützung genoß, so könnte 
auch dies wol witgerechnet werden; näm- 
lich vom 13. Octbr. 1817 bis d. 7. Novbr. 
incl. sind 55 Wochen, a Woche 8 ß. ist _ 27 Mk. 8 ß. 
Summa SJ Mt s b; 
N. N., p. t. Armenvorsteher. 
Z. 
Auf Verlangen der Herren Armenvorsteher zu N. habe 
1817 vom 11. Juny bis 1818 d. 29. Sept. sind 68 Wochen 
an gehabter chirurgischer Bemühung und Curirung N. N. 
seinen Kniesschaden, für die ganze Cur und des Tages drei 
Mal zu verbinden .. .300 Mk. 
Latus 300 ME. 
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