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Zehrer zu haben? glaubt er nicht, daß die Steuern zur Beo
soldung der nicht erwerbenden Verzehrer den Wohlstand bes
fördern? – Bei solcher Verschiedenheit der Ansichten dürfte
es höchst bedenklich seyn, nach den vermeintlich nothwendigen
Ausgaben die Steuern zu bestimmen. Doch bei der Auss
führung dürfte es sich den steuerbewilligenden‘Ständen wohl.
von selbst darbieten, daß die alte Regel für jeden Privat-
mann, sich nach der Decke zu strecken, auch hier nicht unrich-
tig sey, denn wenn mancher schöne Zweck nicht erreicht wers
den kann, so ist es auch wohl hier wahr, ultra posse nemo
obligatur, und erst wenn die Möglichkeit der Erhaltung der
Production im Staate erwiesen ist, dürfte der überschießende
Erwerb vom Staate für das Gemeinwohl gefordert und an-
gewandt werden. ~ Nach dieser Ansicht könnte der Schluß
der Seite 291 auch wohl eine Veränderung erleiden, und
die verminderte Staatseinnahme müßte wahrscheinlicher Weise
immer eine Verminderung der Staatsausgaben zur Folge
haben, wodurch der etwas anstößige Gedanke, als habe jede
Erleichterung irgend eines gedrückten Staatsbürgers immer
den Druck eines andern zur Folge, etwas gemildert wird,
und es scheint mir zur Förderung des Gemeingeistes nütz-
licher, die Erleichterung hervor zu heben, die für jedes Mit-
glied eines Staatsvereins aus einer richtigen Vertheilung
der Lasten hervorgeht, als durch die keinesweges richtige
Vorstellung, daß jede Erleichterung des Nächsten in demsel:
ben Maaße den eigenen Druck vermehre, die Bereitwilligkeit
zu gleichmäßiger Vertheilung zu vermindern. & Wie wür-
den die hannôverschen Stände jemals eine gleichmäßige Ver-
theilung der Lasten, bei:so verschieden besteuerten und verschul-
deten Ständen und Provinzen zu Stande bringen, die man
zum Wöhle des Ganzen doch wünschen muß, wenn jedér