Full text: (Zweiter Band)

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Ausgaben richten. &= Wenn sich aber leider das gutsherr- 
liche Verhältniß oft in seiner schroffen Geschiedenheit darge- 
stelt hat, so wäre es auch nicht unwahr, nach dem Sprich- 
worte: Camera est mala beslia, daß die Finanzen man- 
ches Staates auch keine Gesammtheit mit der Wohlfahrt 
der Bürger ausgemacht haben, und damit noch keinesweges 
bewiesen, daß das Berhältniß des Gutsherrn zu den Guts- 
bewohnert sich so entgegengesetzt seyn sollte, und, ohne 
auf höhere Betrachtungen zurü.x zu gehen, bedürfte es wohl 
nur einer richtigen Berechnung, um darzuthun, daß das 
finanzielle Wohlseyn des Gutsbesitzers durch das Wohlseyn 
der Gutsbewohner am mweisten und sichersten gefördert 
werde. – Dieses schließt es freilich keinesweges aus, daß 
alle Verpflichtungen und Leistungen genau bestimmt werden, 
sondern fordert eben diese genaue Bestimmung aller Ver- 
hältnisse. Allein in diefem Sinne, des Worts dürfte es eben 
so nöthig seyn, in jedem Staate die Verpflichtungen der 
Bürger genau zu bestimmen, und Keiner würde eine Staatss 
form erträglich finden, worin es, ohne vorhergehende Steuer« 
verordnung, der höchsten Macht erlaubt wäte, plötzlich eine 
vorher unbestimmte Abgabe zu fordern. ' Es würde daher 
keinesweges unrichtig seyn, den Satz geradezu umzukehren, 
und zu behaupten: die Abgaben an den Staat müssen ge- 
messen und bestimmt seyn, und es frâgt sich nur: nach wel- 
chem Maaßstabe? In der Abhandlung heißt es: „nach dem 
Maaße der nothwendigen Ausgaben“, ein Maaßstab, der gar 
zu unbestimmt ist, um irgend eine Regel anzugeben. ~~ 
Rechnet nicht Malthus, um eine achtungswürdige Auctorität 
anzuführen, in seinem Werke „„über die unmittelbaren Ur-. 
achen der Vermehrung des Vermögens‘“ (Seite 463490) 
ez zu den ersten Bedürfnissen eines Staats, nicht erwerbende
	        
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