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tigen Elends voraus zu sehen ist, zu hindern, welche, wenn
sie einmal geschlossen sind, nicht wieder getrennt werden dürfen.!
Eine Armenassecuranz, wodurch beabsichtigt oder doch
bewirkt werden würde, daß Fleißige und Nichtfleißige, Bor-
sichtige und Unvorsichtige es gleich gut haben sollen, kann
nicht gelingen. Die Absicht oder die Anstalt, die dahin geht,
stößt gegen die Natur des Menschen und der Dinge. Der
Fleißige, der Vorsichtige soll und wird in der Mehrzahl der
Fälle es besser haben, als der Unfleißige und Leichtsinnige.
Wollte man jedoch durch Befehle, durch erzwungene Einsätze
in eine Sparcasse eine Gleichmäßigkeit des Schicksals der
Fleißigen und Unfleißigen, der Vorsichtigen und Unvorsichti-
gen erzwingen, so würde die Wirkung keine andere seyn,
als allgemeine Verminderung des wirklich in die Hände der
Arbeiter gelangenden Tagelohns oder Werklohns, mithin
würde das, was anerkanntermaaßen das einzige wahre Mit-
tel gegen Armuth ist, geschwächt werden.
Das Verbot des Heirathens für Mündige, das Gebot,
daß die Zeit der Unmündigkeit länger dauern solle als wirk-
lich, ist unnatürlich, ist grausam. Der Staat ist dazu nicht
mehr berechtigt als zur Controlle über Essen und Trinken,
wenn gleich unleugbar unmäßiger Genuß täglich Schaden
bringt, über Wachen und Schlaf, Bewegung und Ruhe,
Lachen und Weinen. Freilich, wenn der Staat die absolute
Pflicht hâtte, alle Kinder, die zur Welt kommen, zu ernäh-
ren, zu erziehen, zu versorgen , so wäre mit dieser absoluten
Pflicht allerdings das Recht gegeben, die Ehen zu controlli-
ren, und zwar flösssen aus der vern einten höchsten Pflicht :
die Volksvermehrung zu befördern, die besondere Pflicht: die
fruchtbarsten Ehen zu begünstigen, also vielleicht nur nach
der Wahrscheinlichkeit der größern Fruchtbarkeit der Ehen