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Einige Bemerkungen und Vorschläge,
veranlaßt durch die neuesten Verzeichnisse der in Schleswig
und Holstein verhafteten Verbrecher.
Schon vor vier und zwanzig Jahren wünschte Biester in
den Berlinisschen Blättern; (4798 Febr. S. 221.) „„es möch-
ten von Zeit zu Zeit aus den Criminalacten die Listen von
den begangenen Verbrechen und darauf verfügten Strafen,
mit einsichtvollen Bemerkungen in einer gelesenen Zeitschrift
dem Publikum vorgelegt werden.“" Zugleich erinnert er an
eine zehn Jahre früher (4789 ) von dem Oberappellations-
rath von Rüling, damals zu Hannover, herausgegebene
kleine Schrift: „Beytrag zur Geschichte der Menschheit des
laufendeu Jahrhunderts, in Rücksicht auf Verbrechen und
Strafen“, in welcher die Zahl der Verbrecher und die Arten
der Verbrechen in den hannöverischen Landen am Schlusse
verschiedener Jahre in drey Tafeln berechnet, und von dem
Verfasser lehrreiche Betrachtungen beygefügt sind. Aus der-
selben theilt Biester a, a. O. unter der Ueberschrift „über
die Berechnung der Moralität eines Volks“ einen
lesenswerthen Auszug mit.
_ Ob seitdem irgendwo in deutschen Zeitschriften jener
Wunsch Gehör gefunden, ist mir unbekannt, In englischen
kommen dergleichen Berechnungen von Zeit zu Zeit vor.
Und wie könnte man dort, nach der allgemeinen Ansicht von
der Wichtigkeit öffentlicher Strafrechtspflege für bürgerliche
Freiheit und Sicherheit, ihre Nützlichkeit, und darum das
Interesse solcher Nachrichten, wie die Pflicht ihrer Bekannt-
machung, verkennen?