Full text: (Erster Band)

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zum größten Theile sind, so giebt es doch in der übrigen kul- 
tivirten Welt noch eben so schlechte, und um dem Herrn 
Doctor seine darüber geäußerten Zweifel zu benehmen, verweise 
ich ihn auf das ihm zunächst liegende Gebiet seines eigenen 
Wohnortes und namentlich die Landstraße über Eppendorf und 
Alsterkrug nach Langenhorn. Die Versicherung, daß die Wege- 
kommissaire, die, wie er sagt jährlich das Land bereisen,, in 
ihren Amtsberichten die Wege für gut erklären, läßt vermu- 
then, daß Herr M. darüber von guter Hand authentische 
Nachrichten habe, oder sollte diese Behanptnng eben so un- 
wahr seyn, als die, daß man nicht selten dem höhnenden 
Rufe : Wegegeld! gehorchen müsse. Bekanntlich bezahlen 
Reisende .in Holstein gar kein Wegegeld, wenn man die drei 
Schlagbäume in der Nähe der Stadt Kiel und vielleicht eben 
so viele im ganzen übrigen Lande. ausnimmt, wo diese sich 
aber befinden, ist gewiß auch der Weg gut, oder sonst eine 
eigenthümliche Veranlassung zur Entrichtung eines Wegegeldes 
vorhanden. 
hauds die holsteinische Geschichte scheint der Herr M. eben 
so flüchtige.Blicke geworfen zu haben, wie auf das Land selbst, 
sonst würde er gewußt haben, daß Friedrich der erste, dessen 
Kenotaph er in der Bordeshoimer Kirche sah, nicht der erste- 
sondern der vierte dänische König aus bem Oldenburgischen 
Stamme war, auch daß seine Gebeine nicht in Roschild, son- 
dern in der Domkirche zu Schleswig ruhen. 
. Das Kloster zn Preetz ist im Jahre 1220 gestiftet, und 
ging also, wie die Somumerreise geschrieben ward, nicht. seinem 
vierten, sondern seinem sechsten Sekularfeste entgegen. 
Daß ein Ausländer in den Gesetzen unsers Lanbes be- 
wandert seyn solle, kann man mit Billigkeit nicht verlangen, 
dagegen soll aber auch der Ausländer die Bescheidenheit haben, 
nicht zu behaupten, daß Gesetze, die ihm nicht bekannt sind, 
icht expistiren. Bei Gelegenheit des in der Probstei üblichen 
nächtlichen Fensterns sagt Herr M., daß gegen dieses alteinge- 
wurzelte Laster die Gesetze stu mm sind. Das sind sie keines- 
weges, vielmehr sind wiederholte Verordnungen vorhanden, 
wodurch jener Mißbrauch verboten ist *); daß er bisher zwar 
bedeutend vermindert worden. aber noch nicht ganz ausge- 
“ Anmerkung des Heraus g. Daß die Sitte des Fensterns 
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prdnungen z. stumm aber fd, pus.1nferr Gesete nicht hierüber,
	        
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