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$§. : 36.
Wer einstweilige Erhöhung der Versicherung auf be-
stimmte Zeit verlangt, kann diese Summe sseparirt versichert
erhalten gegen Entrichtung des doppelten dafür zu leistenden
vollen Beytrags an die Casse und darnach verhältnißmäßi-
gen' Concurrenz zu den Entschädigungen, erhält aber diesen
Beytrag nach Ablauf der Versicherung, und etwaniger Liquis
dation ganz zurück,
s. 37.
Ist der, welcher Versicherung verlangt, anderweitig vero
sichert, ober will ein Versicherter eine anderweitige Versiche-
rung haben, so muß er dies bey Verlust der Entschädigung
anzeigen, jedoch müssen sämmtliche Versicherungen dem §..23.
gemäß, den wahren Werth der versicherten Sachen. nicht
übersteigen.
§. 38.,
Die zu versichernden Summen müssen zur bequemern
Berechnung mit 25 Rthlr. theilbar seyn.
Drittes Capirtel.
Von der Entschädigung.
§. 39.
Die allgenteine Brandversicherungs - Gilde vergütet in Ge-
mäsheit des s. 4. allen, ohne Schuld des Versicherten ihm
durch Feuersbrunst verursachten Schaden, selbst die ihm durch
das Löschen benachbarter Gebäude und durch die Bergung