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den Wagen die Hälfte oder dreyviertheile von dem was ein
Pferd kostet und es wäre höchst billig viese Anordnung auch
hier zu treffen, nur müßte darauf gehalten werden, daß da-
für auch gutes und anständiges Fuhrwerk geliefert wurde.
Das Trinkgeld der Postillons (4 Lßl. für die Meile)
ist wohl etwas zu niedrig angesettt, ohne daß eigentlich der
Reisende dabey gewinnt, indem er doch gebrauchsmäßig fast
immer das doppelte giebt; würde nun das Trinkgeld etwa
wie in Frankreich, den Niederlanden und Öesterreich dex Fall
ist, auf den halben Preis eines Pferdes bestimmt, - so würde
es dadurch unnôöthig gemacht, daß der Posthalter seinen Po-
stilonen Lohn gebe, weil sie, zumal da bey rascher Beförde-
rung die mehrsten Reisenden doch noch etwas mehr als das
gesetzliche Trinkgeld gerne verabreichen, hiedurch gewiß reichs
lich so viel verdienen, wie jetzt ihr Lohn austrägt. Würde
den Postillons überdies noch während ihrer Dienstzeit, als
solchen, Befreiung von der Aushebung zum Militairdienste,
wenigstens in Friedenszeiten, bewilligt, und nach etwa 25jäh-
rigem Postdienste oder wenn sie bey demselben zu Schaden
kämen, eine verhältnißmäßige Pension zugesichert, so würde
es den Posthaltern nie an guten, tüchtigen Postillonen feh-
len und es ihnen auch bey weitem leichter werden, sie in
guter Disciplin und Dienstordnung zu erhalten.
Die im ÿ. 6 der . Postverordnung enthaltene Bestim-
mung, daß in den Posthäusern des Nachts eine Person wa-
chen soll, damit die Beförderung der ankommenden Reisen-
den ohne Aufenthalt veranstaltet werden könne, ist wohl
ziemlich allgemein in Vergessenheit gerathen; es wäre wohl
zweckmäßig, daß bey einer veränderten Posteinrichtung, wes
nigstens auf den Hauptsttaßen, die Anordnung getroffen
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