Full text: (Erster Band)

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den Wagen die Hälfte oder dreyviertheile von dem was ein 
Pferd kostet und es wäre höchst billig viese Anordnung auch 
hier zu treffen, nur müßte darauf gehalten werden, daß da- 
für auch gutes und anständiges Fuhrwerk geliefert wurde. 
Das Trinkgeld der Postillons (4 Lßl. für die Meile) 
ist wohl etwas zu niedrig angesettt, ohne daß eigentlich der 
Reisende dabey gewinnt, indem er doch gebrauchsmäßig fast 
immer das doppelte giebt; würde nun das Trinkgeld etwa 
wie in Frankreich, den Niederlanden und Öesterreich dex Fall 
ist, auf den halben Preis eines Pferdes bestimmt, - so würde 
es dadurch unnôöthig gemacht, daß der Posthalter seinen Po- 
stilonen Lohn gebe, weil sie, zumal da bey rascher Beförde- 
rung die mehrsten Reisenden doch noch etwas mehr als das 
gesetzliche Trinkgeld gerne verabreichen, hiedurch gewiß reichs 
lich so viel verdienen, wie jetzt ihr Lohn austrägt. Würde 
den Postillons überdies noch während ihrer Dienstzeit, als 
solchen, Befreiung von der Aushebung zum Militairdienste, 
wenigstens in Friedenszeiten, bewilligt, und nach etwa 25jäh- 
rigem Postdienste oder wenn sie bey demselben zu Schaden 
kämen, eine verhältnißmäßige Pension zugesichert, so würde 
es den Posthaltern nie an guten, tüchtigen Postillonen feh- 
len und es ihnen auch bey weitem leichter werden, sie in 
guter Disciplin und Dienstordnung zu erhalten. 
Die im ÿ. 6 der . Postverordnung enthaltene Bestim- 
mung, daß in den Posthäusern des Nachts eine Person wa- 
chen soll, damit die Beförderung der ankommenden Reisen- 
den ohne Aufenthalt veranstaltet werden könne, ist wohl 
ziemlich allgemein in Vergessenheit gerathen; es wäre wohl 
zweckmäßig, daß bey einer veränderten Posteinrichtung, wes 
nigstens auf den Hauptsttaßen, die Anordnung getroffen 
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