Full text: (Erster Band)

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Pferd à Meile von den Reisenden bezahlt. werden soll; füt 
diesen Normalpreis müssen die Postmeister oder Posthalter 
die vorfallenden Beförderungen übernehmen, und zwar nach 
ihrer Wahl, entweder mit eigenen Pferden, oder mittelst an- 
derer Fuhrleute, mit denen sie über die Beförderung Conx 
tracte schließen,: so vortheilhaft wie sie können, und inden 
ihnen der Ueberschuß aus einem solchen Contracte, wenn er 
nenilich für einen geringeren als den von der Generalpostdi= 
rection bewilligten Preis geschlossen wird, als Emolument 
verbleibt, sind sie auch dafür verantwortlich, daß die Beför- 
derung in allen Stücken vorschriftsmäßig geschehe. Von eis 
nem jeden Reichsthaler der an Postgelde eingenommen wird, 
werden 4 Lßl. an die Generalpostcasse erlegt. Der Postil= 
lon erhält für jede Meile 4 ßl. Trinkgeld. Binnen dreyvier= 
tel Stunden nach seiner Ankunft soll der Reisende weiter 
befördert und jede Meile in einer Stunde gefahren werden. 
Betrachten wir nun einige der allgemeinsien und ge- 
wöhnlichsten Mißbräuche, die sich beym Beförderungswesen 
eingeschlichen haben und die gewiß jedermann, der nur ir- 
gend in Holstein gereist ist, empfunden hat, damit wir nach- 
her nachweisen können, wie solche in Vergleichung mit dem, 
was in andern Ländern üblich ist, vielleicht abzuhelfen wären. 
Die Verordnung sagt, daß alle Reisende binnen j Stun- 
den nach ihrer Ankunft weiter befördert werden sollen, das 
geschieht aber fast nie , vielmehr wird auf allen Statio- 
nen behauptet und darauf bestanden, daß man eine volle 
Stunde auf frische Pferde warten müsse; so kostspielng und 
Zeit raubend nun ein sölcher Aufenthalt schon an sich selbst 
ist, so wird er doch oft noch über die Gebühr verlängert. In 
Segeberg, z. B. bekömmt man selten Pferde aus der Stadt, 
vielmehr hat der Postmeister seine mehrsten Fuhrleute zur
	        
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