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Pferd à Meile von den Reisenden bezahlt. werden soll; füt
diesen Normalpreis müssen die Postmeister oder Posthalter
die vorfallenden Beförderungen übernehmen, und zwar nach
ihrer Wahl, entweder mit eigenen Pferden, oder mittelst an-
derer Fuhrleute, mit denen sie über die Beförderung Conx
tracte schließen,: so vortheilhaft wie sie können, und inden
ihnen der Ueberschuß aus einem solchen Contracte, wenn er
nenilich für einen geringeren als den von der Generalpostdi=
rection bewilligten Preis geschlossen wird, als Emolument
verbleibt, sind sie auch dafür verantwortlich, daß die Beför-
derung in allen Stücken vorschriftsmäßig geschehe. Von eis
nem jeden Reichsthaler der an Postgelde eingenommen wird,
werden 4 Lßl. an die Generalpostcasse erlegt. Der Postil=
lon erhält für jede Meile 4 ßl. Trinkgeld. Binnen dreyvier=
tel Stunden nach seiner Ankunft soll der Reisende weiter
befördert und jede Meile in einer Stunde gefahren werden.
Betrachten wir nun einige der allgemeinsien und ge-
wöhnlichsten Mißbräuche, die sich beym Beförderungswesen
eingeschlichen haben und die gewiß jedermann, der nur ir-
gend in Holstein gereist ist, empfunden hat, damit wir nach-
her nachweisen können, wie solche in Vergleichung mit dem,
was in andern Ländern üblich ist, vielleicht abzuhelfen wären.
Die Verordnung sagt, daß alle Reisende binnen j Stun-
den nach ihrer Ankunft weiter befördert werden sollen, das
geschieht aber fast nie , vielmehr wird auf allen Statio-
nen behauptet und darauf bestanden, daß man eine volle
Stunde auf frische Pferde warten müsse; so kostspielng und
Zeit raubend nun ein sölcher Aufenthalt schon an sich selbst
ist, so wird er doch oft noch über die Gebühr verlängert. In
Segeberg, z. B. bekömmt man selten Pferde aus der Stadt,
vielmehr hat der Postmeister seine mehrsten Fuhrleute zur