Full text: (Erster Band)

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Pflicht thut, nie nachtheilig werden. Mehr, als Wahrheit ist 
und Pflicht gebeut, braucht kein Beamter zu schreiben. Was 
mehr ist, das ist vom Uebel. 
Man hört noch immer die Klage, daß das Ablesen der 
Verordnungen und Bekanntmachungen von der Kanzel gleich 
nach der Predigt geschehe, welches einen höchst widrigen 
Eindruck macht und den Gottesdienst stört. Und wahr ist es, 
daß diese Bekanntmachungen aus der Kirche entfernt werden 
müßten. Dieser Gegenstand hat. auch die Aufmerksamkeit 
dér Regierung auf sich gezogen und es haben im Jahre 1812 
die Obrigkeiten, Kirchenvisitatoren und Prediger hierüber bés 
richten und Vorschläge machen müssen. Wahrscheinlich ist 
dadurch das Material zu groß geworden, als daß die Wahl 
ves besten Vorschlags leicht würde. - In einigen Kirchen liés 
set der Küster die Publicanda nach der Predigt im Gangs 
vor; dadurch ist etwas verbessert. Eine Kirche ist mir aber 
bekannt, wo erst der ganze Gottesdienst beendigt wird; erst 
wird der Gesang nach der Predigt gésungen und der Segen 
vor dem Altare gesprochen. Alsdann tritt. der Küster vor 
und lieset die Bekanntmachungen her und die Gemeine ver- 
weilt zu deren Anhörung noch einige Augzenblicks. Wäre 
diese Art yicht, bis die zu erwartende allgemeine Verfügung 
erlassen und die Bekanntmachungen überhaupt aus der Kir- 
che verbannt werden, von den obersten Behörden überall ein- 
zuführen, da überdies davurch bewirkt wird, daß die ganze 
Gemeine, während des Schlußgesanges in der Kirche bleibt 
und sich ruhig verhält? 
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Nach den über das Porto emanirten Verordnungen ift 
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