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Pflicht thut, nie nachtheilig werden. Mehr, als Wahrheit ist
und Pflicht gebeut, braucht kein Beamter zu schreiben. Was
mehr ist, das ist vom Uebel.
Man hört noch immer die Klage, daß das Ablesen der
Verordnungen und Bekanntmachungen von der Kanzel gleich
nach der Predigt geschehe, welches einen höchst widrigen
Eindruck macht und den Gottesdienst stört. Und wahr ist es,
daß diese Bekanntmachungen aus der Kirche entfernt werden
müßten. Dieser Gegenstand hat. auch die Aufmerksamkeit
dér Regierung auf sich gezogen und es haben im Jahre 1812
die Obrigkeiten, Kirchenvisitatoren und Prediger hierüber bés
richten und Vorschläge machen müssen. Wahrscheinlich ist
dadurch das Material zu groß geworden, als daß die Wahl
ves besten Vorschlags leicht würde. - In einigen Kirchen liés
set der Küster die Publicanda nach der Predigt im Gangs
vor; dadurch ist etwas verbessert. Eine Kirche ist mir aber
bekannt, wo erst der ganze Gottesdienst beendigt wird; erst
wird der Gesang nach der Predigt gésungen und der Segen
vor dem Altare gesprochen. Alsdann tritt. der Küster vor
und lieset die Bekanntmachungen her und die Gemeine ver-
weilt zu deren Anhörung noch einige Augzenblicks. Wäre
diese Art yicht, bis die zu erwartende allgemeine Verfügung
erlassen und die Bekanntmachungen überhaupt aus der Kir-
che verbannt werden, von den obersten Behörden überall ein-
zuführen, da überdies davurch bewirkt wird, daß die ganze
Gemeine, während des Schlußgesanges in der Kirche bleibt
und sich ruhig verhält?
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Nach den über das Porto emanirten Verordnungen ift
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