Full text: (Erster Band)

G Â 166 
Liquidationsscheine und acceptirte Rechnungen dergleichen An« 
wendung. des Stempelpapiers unterzogen und dieses gleich- 
falls zu allen Quitungen über mehr als 100 Rthlr.. vorge- 
schrieben würde, wenn sie Beweiskraft haben sollten. Auf 
die Art würde die Revenüe des Staats. nur besser und gleich- 
förmiger vertheilt, worin das Geheimniß besteht, Abgahen 
ohne Druck zu. erheben. 
Es ist oftmals der Wunsch geäußert worden, daß die. 
richterlichen Urthcile die Entscheidungsgründe enthalten möch- 
ten. Meines Wissens hat man dagegen nichts von Bedeu- 
tung angeführt. Oft höre ich den Einwurf dagegen machen, 
daß der Richter manchmal die rechte Entscheidung treffe, aber 
nicht den richtigen Entscheidungsgrund. Es scheint mir vie- 
er Einwurf von keiner Bedeutung zu seyn, denn da die hö- 
here Instanz keinesweges nach dem Entsscheidungsgrunde zu 
gehen hat, so winde die appellirende Parthey, wenn sie auch 
diesen als unrichtig darstellen könnte, sich keine Hoffnung zur 
Abänderung machen können, so fern nur die Entscheidung 
selbst richtig ist. Dagegen aber ist die Angabe des Entschei- 
dungsgrundes von großen Vortheilen begleitet, Abgesehen 
davon, daß der Richter, wenn er offen den Grund seiner Ent- 
an die von Herkn Greuville im März 1765 eingebrachte Bill 
in Betreff der Einführung einer Stemveltare in Amerika muß 
jeden Zweifel darüber heben, wenn auch nicht bey uns die Fol- 
. ufir den Nordamerikanischen Freistaat hatte, zu be- 
«J..
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.