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Liquidationsscheine und acceptirte Rechnungen dergleichen An«
wendung. des Stempelpapiers unterzogen und dieses gleich-
falls zu allen Quitungen über mehr als 100 Rthlr.. vorge-
schrieben würde, wenn sie Beweiskraft haben sollten. Auf
die Art würde die Revenüe des Staats. nur besser und gleich-
förmiger vertheilt, worin das Geheimniß besteht, Abgahen
ohne Druck zu. erheben.
Es ist oftmals der Wunsch geäußert worden, daß die.
richterlichen Urthcile die Entscheidungsgründe enthalten möch-
ten. Meines Wissens hat man dagegen nichts von Bedeu-
tung angeführt. Oft höre ich den Einwurf dagegen machen,
daß der Richter manchmal die rechte Entscheidung treffe, aber
nicht den richtigen Entscheidungsgrund. Es scheint mir vie-
er Einwurf von keiner Bedeutung zu seyn, denn da die hö-
here Instanz keinesweges nach dem Entsscheidungsgrunde zu
gehen hat, so winde die appellirende Parthey, wenn sie auch
diesen als unrichtig darstellen könnte, sich keine Hoffnung zur
Abänderung machen können, so fern nur die Entscheidung
selbst richtig ist. Dagegen aber ist die Angabe des Entschei-
dungsgrundes von großen Vortheilen begleitet, Abgesehen
davon, daß der Richter, wenn er offen den Grund seiner Ent-
an die von Herkn Greuville im März 1765 eingebrachte Bill
in Betreff der Einführung einer Stemveltare in Amerika muß
jeden Zweifel darüber heben, wenn auch nicht bey uns die Fol-
. ufir den Nordamerikanischen Freistaat hatte, zu be-
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