Full text: (Erster Band)

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gewiß ist das kein Fortschritt zum. Bessern. Denn das lehrt: 
die. Vernunft und die Geschichte bestätigt es, daß die Wohl- 
fahrt des Ganzen von der Gesundheit seiner. einzelnen Theile 
abhängt, und daß namentlich, wenn die kleinern Gemeinwe- 
sen untergehen, die moralische Kraft entweicht, welche aus 
wohlorganisirten kleinen Commünen dem Ganzen mitgetheilt 
wird. 
Das bisher Gesagte möge nicht als eine Abschweifung 
von dem eigentlichen Gegenstande der Rede angesehen wers. 
den. Ueber alles Andere, was wir unserer Zeitschrist ange- 
eignet haben, ist manches geschrieben worden, und es giebt 
keine Classse vaterländischer Angelegenheiten, welche nicht durch 
Mittheilung von Nachrichten, und durch allgemeine Erörte« 
rungen wäre aufgeklärt und beleuchtet worden. Nur die Com- 
munalverfassung unseres Vaterlandes, der Städte wie der 
Landdistricte, gehört zu denjenigen Materien, die noch immer 
ihren Bearbeiter erwarten. An Stoff für eine geschichtliche, 
juristische und politische Erörterung des Gegenstandes kann 
es dem aufmerksamen Beobachter nicht fehlen. Allein eigne 
Erfahrung wird immer nöthig seyn, um, mit Benutzung unse- 
rer Geschichtbücher und Gesetzsammlungen, auch nur von Einer 
Commüne eine vollständige Darstelung zu liefern. Eben 
weil die Gemeindeverfassungen in der wisssenschaftlichen Be- 
arbeitung so durchaus vernachlässigt sind, schien es angemes- 
sen, mit einigen Worten auf die Wichtigkeit dieser öffentli- 
hen Ordnung für das einzelne Gemeinwesen, wie für den 
gesammten Staat hinzudeuten, um wo möglich einsichtsvolle 
Freunde des Vaterlandes zu veranlassen, hierauf ihre Auf-
	        
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