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einbarung als auf dem Wege des Befehls zu Stande koma
men. Das Bessere mag so vielleicht langsamer ins Leben
treten, aber was auf solche Weise bewirkt wird, kommt,
weil kein widerstrebender Wille den Anordnungen entge-
genwirkt, vollständiger zur Ausführung, hat eine sicherere
Grundlage in der allgemeinen Ueberzeugung und schafft in
seinen moralischen Wirkungen einen Segen, der. allen blos
gebotenen Werken ewig fremd. bleiben muß..
Es kommt vor allen Dingen darauf an, die Gemeindes
verfassungen von den Mängeln zu befreien, die vielfältig
den guten Erfolg hemmen. Wo die Kraft gelähmt wird
durch übermäßigen Einfluß der Vorwaltuugsbehörden, wo
der Sinn für das Gemeinwohl in einem, der schlechtesten
Aristocratie vergleichbaren, egoistischen Familieninteresse un-
ktergegangen, da ist von jenen Formen und Einrichtungen
kein Heil zu hoffen. Eben solche Misbräuche haben dem
ganzen Institut der Gemeindeverfassungen einen großen Mis-
credit zugezogen, und die Sache allmählig dahin gebracht,
daß der Untergang jener Institutionen von der einen Seite
wünschenswerth erschien und. von. der andern als kein Ver-
lust der Gemeinden empfunden ward. Auch ist nicht zu
verkennen, daß allen Gemeinden, wenn sie sich selbt über-
lassen sind, und nicht durch eine genaue Oberaufsicht gere-
gelt werden, die Tendenz innewohnt, das lebende Geschlecht
von allen Lasten und Ausgaben möglichst zu befreien und
immer auf Kosten der kommenden Geschlechter die Verwal-
tung zu führen. Die Folgen dieser Maximen haben. wir
in mehreren ‘einheimischen. Beyspielen vor Augen. Um die