Full text: (Erster Band)

Für diejenigen, welche unsern Aufforderungen und Bits 
ten nachgeben und Beyträge für diefe Zeitschrift liefern wol 
len, werden unsere Wünsche in Ansehung der: Wahl des 
Stoffes schwerlich bestimmend seyn. Doch mag ‘es- gesagt 
werden, daß es uns wohlgethan scheint, wenn die poch er- 
haltenen Gemeindeverfassungen, nach ihrem dermaligen Bes 
stande, wie nach ihren Wirkungen auf das Gemeindewesen 
untersucht und beschrieben und die gewiß sehr lehrreichen 
Resultate bekannt gemacht werden. Unter den in der Ans 
kündigung namhaft gemachten Gegenständen der Erör- 
terung ist die Commüneverfassung derjenige, den wir vors 
züglich der Aufmerksamkeit solcher Männer empfehlen, die 
jene Verfassungen, ihre Vorzüge wie ihre Gebrechen aus der 
Erfahrung haben kennen lernen, und denen die Mittel nicht 
haben entgehen können, wie die. bestehende Ordnung in den 
größern und kleinern Gemeinden von den etwa eingesschliches 
nen Mängeln gereinigt und wiederuin zu einem recht tüchs» 
tigen und wirksamen Element des Staates erhoben werden. 
könne. An des Herrn Landesgevollmächtigten Mohrs 
trefflichen Aufsätzen über Dithmarsens ehemalige Herrlich= 
keit und jetzigen Verfall *) haben wir eine Schrift, welche durch 
den Sinn für Örtlichkeit und Landesart, durch Liebe zum 
Gemeinwesen, durch Offenheit und freimüthige Darlegung 
bes Standes der Dinge für die beurtheilende Darstelung 
Zur Verfassung Dithmarsens alter und neuer 
Zeit, von Peter Mohr, als Landes - und Kirchspielsgevoll: 
mächtigten in Norderdithmarsen. € Altona 1120. .
	        
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