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Die nach diesen einheitlichen Richtlinien geleitete Förderung ist zur Anpassung an
Studienstand und wirtschaftliche Lage in verschiedene Unterstützungsformen gegliedert.
1. Einzelförderung:
Die Einzelförderung umfaßt vollen oder teilweisen Gebührenerlaß, Beihilfen in
Form von Staatsstipendien und Freitischen in der Mensa. Mit dem Gesuch um
Einzelförderung sind vorzulegen:
a) ein selbstgeschriebener Lebenslauf,
b) eine Abschrift des Reifezeugnisses,
c) Zeugnisse von Zwischenprüfungen und Vorprüfungen aller Art,
d) mindestens 2 Gutachten von Dozenten sowie die Scheine über die mit schrift
lichen Arbeiten verbundenen Uebungen aus den letzten Semestern,
e) ein vom Finanzamt beglaubigter Vermögensnachweis,
f) Dienstzeugnisse der Gliederungen der Bewegung aus den letzten Semestern,
g) eine schriftl. Zustimmungserklärung des Vaters oder seines Stellvertreters,
h) eine Erklärung über die arische Abstammung,
i) das Anmeldebudh mit den eingetragenen Vorlesungen.
Studierende, die in Kiel bleiben, haben ihre vollständigen Gesuche schon am Ende
des vorhergehenden Semesters einzureichen. Nicht rechtzeitig eingereichte bzw.
mangelhaft ausgefüllte und unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt.
(Einzelheiten siehe am Anschlagsbreft.)
2. Planmäßige Förderung:
a) Anfängerförderung:
Die Anfängerförderung gewährt besonders befähigten ersten und zweiten
Semestern Erlaß der Studiengebühren und Unterrichtsgelder, Wohnung,
Verpflegung und die notwendigen Barbeihilfen.
b) Fortgeschrittenenförderung:
Die Fortgeschrittenenförderung unterstützt Studenten vom 3. Semester ab
bis zum Beginn der Examenssemester. Sie faßt wie die Anfängerförde
rung alle für den Einzelnen erschließbaren Hilfsquellen zusammen und
ergänzt sie zur vollen wirtschaftlichen Sicherheit des Geförderten.
Die Volksdeufschen-Förderung gewährt im Rahmen der Fortgeschriftenen-
förderung Studienbeihilfen und langfristige Darlehen an Volksdeutsche
Studenten fremder Staatsangehörigkeit, die über die zuständigen Dienst
stellen vorgeschlagen werden.
c) Darlehnsförderung:
Die Darlehnsförderung gewährt Studierenden im letzten oder vorletzten
Semester vor dem Studienabschluß neben Gebührenerlaß Förderung in
Form von langfristigen Darlehn bis zu einem Höchstbetrag von 1200 RM.
Diese sind spätestens nach 8 Jahren zurückzuzahlen und zu einem nied
rigen Zinssatz zu verzinsen.
d) Reichsförderung:
Die Reichsförderung stellt im Rahmen des Reichsstudentenwerks eine
Spitzenförderung dar, der Kameraden aus dem Vortrupp des politischen
Studententums angehören sollen.
Nebenförderung:
Vorstudienförderung (Langemarckstudium):
In der Vorstudienförderung werden politisch bewährte und für ein Hoch
schulstudium geeignete Mitglieder der NSDAP, und ihrer Gliederungen
während der Vorbereitung auf die Zulassung zur Hochschule („Vorstudien
ausbildung“) unterstützt.
Sprechstunden der Abteilung Förderung siehe Anschlag.