Die im Paritätischen Sonderausschuss für Adressbuchfragen zusammengeschlossenen Ver
bände haben die Durchführung der hier auszugsweise Wiedergegebenen
Richtlinien
für die Bereinigung
und den Wiederauf
bau des deutschen
Adreßbuchgewerbes
beschlossen.
1.
Zur Bekämpfung Von Überproduktion, Unzulänglichkeit und Schwindel im Adressbuch-
Wesen Wird eine Adressbuch-Stammrolle eingeführt. In diese Stammrolle Werden
diejenigen Adressbücher aufgenommen, die nach Prüfung durch einen gemischten Aus
schuss (Prüfungsgericht) als zweckdienlich u. Wirtschaftsnotwendig anerkannt sind.
Das Prüfungsgericht besteht aus je einem Vertreter des Reichsstandes der Deutschen
Industrie und des Reichsstandes des Deutschen Handels, der im Benehmen mit dem
Reichsstand des Deutschen Handwerks zu benennen ist, ferner je einem Vertreter des
EinWohneradressbuchgeWerbes und des FachadressbuchgeWerbes. Als fünftes Mitglied
gehört dem Prüfungsgericht ein Vertreter des Deutschen Industrie- u. Handelstages an.
Die Mitglieder der im Paritätischen Ausschuss für Adressbuchfragen
vertretenen Reichsstände und Spitzenorganisationen sind gehalten,
in Zukunft für Wirtschaftswerbung nur Adressbücher derjenigen Ver
leger zu benutzen, die dem Reichsverband der Adressbuch-Verleger
angeschlossen sind. Diesen Werken Wird Vom Prüfungsgericht als Kenn- und
Wertzeichen das bisherige, hier abgebildete Verbandssignet des ReichsVerbandes der
REICHSVERBAND
DER ADRESSBUCH
VfRLEGER
Adressbuch-Verleger Verliehen. Ausserdem Werden diese Werke in die unter Ziffer 1
genannte Stammrolle aufgenommen. Der Reichsverband der Adressbuch-Verleger
nimmt nur solche Firmen als Mitglieder auf, deren Werke den Bedingungen des
Prüfungsgerichtes entsprochen haben.
Diese Entschließung ist Von folgenden SpitzenVerbänden unterzeichnet Worden:
Reichsstand der Deutschen Industrie
ReichsVerbd. d. Adressbuch-Verleger
Deutscher Industrie- und Handelstag
Reichsstand des Deutschen Handels
Reichsstand d. Deutschen Handwerks
CcntralVerband des Deutschen Bank-
und Bankiergewerbes
Reichsverband d. Privatversicherung