Full text: (1934)

Die im Paritätischen Sonderausschuss für Adressbuchfragen zusammengeschlossenen Ver 
bände haben die Durchführung der hier auszugsweise Wiedergegebenen 
Richtlinien 
für die Bereinigung 
und den Wiederauf 
bau des deutschen 
Adreßbuchgewerbes 
beschlossen. 
1. 
Zur Bekämpfung Von Überproduktion, Unzulänglichkeit und Schwindel im Adressbuch- 
Wesen Wird eine Adressbuch-Stammrolle eingeführt. In diese Stammrolle Werden 
diejenigen Adressbücher aufgenommen, die nach Prüfung durch einen gemischten Aus 
schuss (Prüfungsgericht) als zweckdienlich u. Wirtschaftsnotwendig anerkannt sind. 
Das Prüfungsgericht besteht aus je einem Vertreter des Reichsstandes der Deutschen 
Industrie und des Reichsstandes des Deutschen Handels, der im Benehmen mit dem 
Reichsstand des Deutschen Handwerks zu benennen ist, ferner je einem Vertreter des 
EinWohneradressbuchgeWerbes und des FachadressbuchgeWerbes. Als fünftes Mitglied 
gehört dem Prüfungsgericht ein Vertreter des Deutschen Industrie- u. Handelstages an. 
Die Mitglieder der im Paritätischen Ausschuss für Adressbuchfragen 
vertretenen Reichsstände und Spitzenorganisationen sind gehalten, 
in Zukunft für Wirtschaftswerbung nur Adressbücher derjenigen Ver 
leger zu benutzen, die dem Reichsverband der Adressbuch-Verleger 
angeschlossen sind. Diesen Werken Wird Vom Prüfungsgericht als Kenn- und 
Wertzeichen das bisherige, hier abgebildete Verbandssignet des ReichsVerbandes der 
REICHSVERBAND 
DER ADRESSBUCH 
VfRLEGER 
Adressbuch-Verleger Verliehen. Ausserdem Werden diese Werke in die unter Ziffer 1 
genannte Stammrolle aufgenommen. Der Reichsverband der Adressbuch-Verleger 
nimmt nur solche Firmen als Mitglieder auf, deren Werke den Bedingungen des 
Prüfungsgerichtes entsprochen haben. 
Diese Entschließung ist Von folgenden SpitzenVerbänden unterzeichnet Worden: 
Reichsstand der Deutschen Industrie 
ReichsVerbd. d. Adressbuch-Verleger 
Deutscher Industrie- und Handelstag 
Reichsstand des Deutschen Handels 
Reichsstand d. Deutschen Handwerks 
CcntralVerband des Deutschen Bank- 
und Bankiergewerbes 
Reichsverband d. Privatversicherung
	        
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