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Für Studenten wurde, mit Zustimmung des Zentral-Ausschusses
für Volks- und Jugendspiele in Deutschland, ein Kursus abgehalten,
wodurch sich 5 die Befähigung als Spielleiter erwarben.
Der Betrieb im Fechten, Reiten und Ruder- und Segelsport
ruhte vollständig. Über die Inbenutzungnahme der neuen Boots
und Fechthalle sind unter 11 die nötigen Angaben gemacht.
C. Akademische Benefizien.
Honorarstundung.
Die Honorarstundungskommission hielt zwei Sitzungen ab. Es
wurde von ihr im Sommersemester 6, im Wintersemester 2 Studieren
den Stundung gewährt.
Stipendien.
Das Akademische Konsistorium hat an Stipendien verliehen:
im Sommersemester:
das Konvikt an 9 Studierende, darunter an 1 Bevorrechtigten,
aus dem Heydemannschen Stipendium 2 Portionen auf 1 Jahr zu
je 262 c4t,
aus dem Richardischen Stipendium 1 Portion auf 2 Jahre zu 155 Jt
(der Bedachte ist vor Auszahlung der 1. Rate zu Ende des
Sommersemesters exmatrikuliert),
aus dem Knickbeinschen Legat 1 Portion auf 1 Jahr zu 140 Jt,
aus dem von Thienenschen Legat 2 Portionen auf 1 Jahr zu je 90 Jt;
im Wintersemester:
das Konvikt an 7 Studierende,
aus dem Richardischen Stipendium 1 Portion auf 2 Jahre zu 155 Jt
(mit Wirkung vom Sommersemester 1915, siehe oben),
aus dem Oldenburgischen Stipendium 1 Portion auf 3 Jahre zu 180 Jt,
aus dem von Kaupschen Stipendium 1 Portion auf 1 Jahr zu 760 Jt
Der Akademische Senat verlieh
im Sommersemester:
aus der Karl-Steffensen-Stiftung 1 Stipendium auf 1 Jahr zu 1030 Jt
Es sind ferner verliehen worden:
im Sommersemester:
aus dem philologischen Stipendium 1 Stipendium zu 90 Jt,
aus der Lüdemann-Stiftung 1 Stipendium auf 1 Jahr zu 125 JC',
im Wintersemester:
aus der Neuschassischen Stiftung 1 Reisestipendium zu 2000 Jt
und 1 Reisestipendium zu 1300 <./fC,