Full text: (1914/15)

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an Fecht- und Turnübungen teilnehmen. Zur Teilnahme an der 
freiwilligen Versicherung berechtigt sind u. a. alle nicht zwangs 
versicherten Studierenden und Gasthörer, und zwar vom Zeitpunkt 
der Prämienzahlung an für das Semester. Der Vertrag umschreibt 
genau den Umfang der Versicherung sowie der Unfallereignisse; 
er gewährt 3000 dt Entschädigung für den Tod als Unfallsfolge 
innerhalb Jahresfrist, 12000 dt für dauernde Ganzinvalidität (für 
Teilinvalidität entsprechend weniger) und bis 3 dt tägliche Ent 
schädigung für Kurkosten ein Jahr lang bei vorübergehenden Un 
fallsfolgen. 
Das Vereinsleben hat durch den Krieg sichtbar gelitten. 
Der Verein studierender Frauen hat sich eine neue Satzung 
gegeben und die Änderung seines Namens in „Studentinnenverein“ 
vorgenommen. Der Senat hatte keine Bedenken gegen die Satzung. 
Ein neuer Verein „Volkswirtschaftliche Vereinigung an der 
Universität Kiel“ hat sich im S.-S. 1914 gebildet. 
Der Akademische Verein*für Erdkunde und Geschichte hat 
sich aufgelöst. 
Der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Verein hat die Ein 
berufung aller seiner Mitglieder ins Feld angezeigt. 
Der Akademisch-Theologische Verein hat im W.-S. 1914/15 an 
gezeigt, daß er wegen Mangels an Mitgliedern „geschlossen“ habe. 
Folgende 23 Verbindungen und Vereine haben ihren Mit 
gliederbestand für W.-S. 1914/15 infolge des Krieges nicht anzeigen 
können: 
a) Korps Saxonia, 
b) „ Holsatia, 
c) Burschenschaft Teutonia, 
d) Landsmannschaft Slesvico-Holsatia, 
e) Turnerschaft Slesvigia, 
f) Akad. Turnverein Ditmarsia, 
g) Verbindung Frisia, 
h) „ Krusenrotter Kneipe, 
i) „ Stormaria, 
k) Stud. Gesangverein Albingia, 
l) Philologische Verbindung, 
m) Akad. Bonifacius-Verein, 
n) Akad. Ruderverein, 
o) Akad. Reitklub, 
p) Akad. Seglerverein,
	        
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