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an Fecht- und Turnübungen teilnehmen. Zur Teilnahme an der
freiwilligen Versicherung berechtigt sind u. a. alle nicht zwangs
versicherten Studierenden und Gasthörer, und zwar vom Zeitpunkt
der Prämienzahlung an für das Semester. Der Vertrag umschreibt
genau den Umfang der Versicherung sowie der Unfallereignisse;
er gewährt 3000 dt Entschädigung für den Tod als Unfallsfolge
innerhalb Jahresfrist, 12000 dt für dauernde Ganzinvalidität (für
Teilinvalidität entsprechend weniger) und bis 3 dt tägliche Ent
schädigung für Kurkosten ein Jahr lang bei vorübergehenden Un
fallsfolgen.
Das Vereinsleben hat durch den Krieg sichtbar gelitten.
Der Verein studierender Frauen hat sich eine neue Satzung
gegeben und die Änderung seines Namens in „Studentinnenverein“
vorgenommen. Der Senat hatte keine Bedenken gegen die Satzung.
Ein neuer Verein „Volkswirtschaftliche Vereinigung an der
Universität Kiel“ hat sich im S.-S. 1914 gebildet.
Der Akademische Verein*für Erdkunde und Geschichte hat
sich aufgelöst.
Der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Verein hat die Ein
berufung aller seiner Mitglieder ins Feld angezeigt.
Der Akademisch-Theologische Verein hat im W.-S. 1914/15 an
gezeigt, daß er wegen Mangels an Mitgliedern „geschlossen“ habe.
Folgende 23 Verbindungen und Vereine haben ihren Mit
gliederbestand für W.-S. 1914/15 infolge des Krieges nicht anzeigen
können:
a) Korps Saxonia,
b) „ Holsatia,
c) Burschenschaft Teutonia,
d) Landsmannschaft Slesvico-Holsatia,
e) Turnerschaft Slesvigia,
f) Akad. Turnverein Ditmarsia,
g) Verbindung Frisia,
h) „ Krusenrotter Kneipe,
i) „ Stormaria,
k) Stud. Gesangverein Albingia,
l) Philologische Verbindung,
m) Akad. Bonifacius-Verein,
n) Akad. Ruderverein,
o) Akad. Reitklub,
p) Akad. Seglerverein,