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Durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 11. Juni 1913 ist dem
ordentlichen Professor Dr. Kaufmann der Charakter als Geheimer
Regierungsrat verliehen worden.
Durch Erlaß vom 12. Juli 1913 ist der Privatdozent Dr. Feist
zum Abteilungsvorsteher am chemischen Institut ernannt worden.
Zufolge Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen usw. An
gelegenheiten vom 10. Juli ist der ordentliche Professor Dr. Wilhelm
van Calkerin Gießen durch Allerhöchste Bestallung vom 30. Juni 1913
zum ordentlichen Professor in der hiesigen juristischen Fakultät
ernannt worden.
Durch Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen usw. An
gelegenheiten vom 20. August 1913 ist dem ordentlichen Honorar
professor Dr. Tönnies das neubegründete etatsmäßige Ordinariat
der wirtschaftlichen Staatswissenschaften verliehen worden.
Zufolge Erlasses vom 4. September 1913 hat der Herr Minister
der geistlichen usw. Angelegenheiten dem Oberarzt der medizinischen
Klinik Privatdozent Dr. Michaud das Prädikat „Professor“ beigelegt.
Zufolge Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen usw. An
gelegenheiten vom 12. September 1913 ist der ordentliche Professor
D. Dr. Sellin zu Rostock durch Allerhöchste Bestallung vom
1. September 1913 zum ordentlichen Professor in der hiesigen
theologischen Fakultät ernannt worden.
Zufolge Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen usw. An
gelegenheiten vom 10. September 1913 ist der ordentliche Honorar
professor Dr. Tönnies hierselbst durch Allerhöchste Bestallung vom
3. September 1913 zum ordentlichen Professor in der hiesigen
philosophischen Fakultät ernannt worden.
Zufolge Erlasses des Herrn Ministers vom 23. September 1913
ist dem Professor Dr. Siegfried Sudhaus durch Allerhöchste Kabinets
ordre vom 18. September 1913 der Charakter als Geheimer Re
gierungsrat verliehen worden.
Zufolge Erlasses vom 22. Oktober 1913 hat der Herr Minister
der geistlichen usw. Angelegenheiten den Privatdozenten Dr. Walter
Jellinek in Leipzig zum außerordentlichen Professor in der hiesigen
rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät ernannt.
Zufolge Erlasses vom 25. Oktober 1913 hat der Herr Minister
der geistlichen usw. Angelegenheiten den Privatdozenten Professor
Dr. Otto Toeplitz in Göttingen zum außerordentlichen Professor in
der hiesigen philosophischen Fakultät ernannt.