Full text: (1913/14)

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von übler Nachrede zum Nachteile eines Kommilitonen 
endete das Verfahren mit der Einstellung, weil der Be 
schuldigte seinen guten Glauben, Wahrung berechtigter 
Interessen und Mangel der Formverletzung einwandfrei 
nachwies. 
4. In 10 Fällen von Verstoß gegen §§ 8, 27 der Vorschriften 
usw. steht die Erledigung noch aus. 
Der akademische Senat brauchte mit Disziplinarangelegenheiten 
nicht befaßt zu werden. 
Kontrolle der Ortsanwesenheit der Studierenden. 
Bei der vorgeschriebenen, gegen Ende des Sommer- und 
Wintersemesters ausgeführten Kontrolle wurde jedesmal mehrfach 
festgestellt, daß Studierende von hier verzogen sind, ohne ihren 
Wegzug oder Umzug bei der Universität bezw. der Polizei vor 
schriftsmäßig zu melden. In mehreren Fällen aus dem Sommer 
semester wurde jener Verstoß gegen §§ 8, 27 der Vorschriften mit 
Verweis geahndet. Die aus dem Wintersemester stammenden Fälle 
harren noch der Erledigung. 
Berichte von Kommissionen. 
Akademische Krankenkasse. 
Das Rechnungsjahr 1912 ergab einen Überschuß von 2346,90 Ji, 
von denen 2274,56 JC zum Kapital des Schleswig-Holstein- 
Lauenburgischen Stipendiums geschlagen werden konnten. Bei 
der Sparkasse belegt wurden 72,34 JL Im laufenden Jahre ist ein 
ähnlicher Überschuß wie im Vorjahre zu erwarten. 
Kommission für Leibesübungen. 
Der Herr Minister hat die folgenden Beträge bewilligt: 
Für Turnhallenmiete 1340 JC (mehr 2\0 JC*), für den Turn 
lehrer 1100 cM (mehr 200 JC), für einen versuchsweise eingeführten 
Spielnachmittag 500 JC\ auf die Anträge der Korporationen: 1000 Ji 
dem akademischen Seglerverein, 500 JC dem akademischen Ruder 
verein, 500 JC dem Verein abstinenter Studenten. 
Dagegen wurde die Bewilligung einer Vergütung für die Er 
teilung des Schwimmunterrichts durch den Turnlehrer Brodersen 
vom Herrn Minister abgelehnt.
	        
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