14
von übler Nachrede zum Nachteile eines Kommilitonen
endete das Verfahren mit der Einstellung, weil der Be
schuldigte seinen guten Glauben, Wahrung berechtigter
Interessen und Mangel der Formverletzung einwandfrei
nachwies.
4. In 10 Fällen von Verstoß gegen §§ 8, 27 der Vorschriften
usw. steht die Erledigung noch aus.
Der akademische Senat brauchte mit Disziplinarangelegenheiten
nicht befaßt zu werden.
Kontrolle der Ortsanwesenheit der Studierenden.
Bei der vorgeschriebenen, gegen Ende des Sommer- und
Wintersemesters ausgeführten Kontrolle wurde jedesmal mehrfach
festgestellt, daß Studierende von hier verzogen sind, ohne ihren
Wegzug oder Umzug bei der Universität bezw. der Polizei vor
schriftsmäßig zu melden. In mehreren Fällen aus dem Sommer
semester wurde jener Verstoß gegen §§ 8, 27 der Vorschriften mit
Verweis geahndet. Die aus dem Wintersemester stammenden Fälle
harren noch der Erledigung.
Berichte von Kommissionen.
Akademische Krankenkasse.
Das Rechnungsjahr 1912 ergab einen Überschuß von 2346,90 Ji,
von denen 2274,56 JC zum Kapital des Schleswig-Holstein-
Lauenburgischen Stipendiums geschlagen werden konnten. Bei
der Sparkasse belegt wurden 72,34 JL Im laufenden Jahre ist ein
ähnlicher Überschuß wie im Vorjahre zu erwarten.
Kommission für Leibesübungen.
Der Herr Minister hat die folgenden Beträge bewilligt:
Für Turnhallenmiete 1340 JC (mehr 2\0 JC*), für den Turn
lehrer 1100 cM (mehr 200 JC), für einen versuchsweise eingeführten
Spielnachmittag 500 JC\ auf die Anträge der Korporationen: 1000 Ji
dem akademischen Seglerverein, 500 JC dem akademischen Ruder
verein, 500 JC dem Verein abstinenter Studenten.
Dagegen wurde die Bewilligung einer Vergütung für die Er
teilung des Schwimmunterrichts durch den Turnlehrer Brodersen
vom Herrn Minister abgelehnt.