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6 Naturwissenschaften
3 Kunst und Kunstgeschichte
1 Staatswissenschaften.
Disziplin.
Der Senat hatte sich in diesem Rektoratsjahr mit nur 2 Diszi-
plinarfällen zu beschäftigen:
1. Das Verfahren wider den Studenten J. M. wegen Kredit
erschleichung wurde durch Beschluß des akademischen Senats
vom 19. April eingestellt, weil kein schuldhaftes oder unehrenhaftes
Verhalten festzustellen war.
2. Durch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 14. Juni ist
der stud. med. dent. Wilhelm Lehmkuhl wegen Gefährdung der
Sitte und Ordnung des akademischen Lebens, begangen durch
Erschleichung der Ausstellung einer auf den Namen eines Kieler
Kommilitonen lautenden Studenten - Legitimationskarte, mit der
Entfernung von der Universität bestraft worden. Seine Berufung
hat der Herr Kultusminister durch Entscheidung vom 13. November
zurückgewiesen.
Vom 11. Februar 1911 bis 15. Februar 1912 gelangten 234
Disziplinarfälle zur amtlichen Kenntnis. Von diesen waren mit'
geteilt:
a) 5 von Staats- oder Amtsanwaltschaften,
b) 212 vom Kgl. Polizeipräsidium hier,
c) 14 wurden von Amts wegen aufgenommen.
Sie wurden wie folgt erledigt:
Zu a) 3 ohne disziplinarische Verhandlung,
1 durch Verurteilung zu eintägiger Karzerstrafe,
1 durch antragsgemäße Umwandlung der rechtskräftig
erkannten eintägigen Festungshaft in eintägige Karzer
strafe und deren Vollstreckung.
Zu b) 44 wurden als verspätet eingegangen (aus dem Sommer
semester 1910 stammend) weggelegt, zumal sie unbe
deutende Polizeidelikte betrafen. Die übrigen
168 polizeilichen Strafmandate betrafen zumeist geringe
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, so daß es nur
in 15 Fällen einer Disziplinarverhandlung bedurfte, bei
welcher in 6 Fällen auf einen Verweis, in einem Falle