Full text: (1911/12)

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6 Naturwissenschaften 
3 Kunst und Kunstgeschichte 
1 Staatswissenschaften. 
Disziplin. 
Der Senat hatte sich in diesem Rektoratsjahr mit nur 2 Diszi- 
plinarfällen zu beschäftigen: 
1. Das Verfahren wider den Studenten J. M. wegen Kredit 
erschleichung wurde durch Beschluß des akademischen Senats 
vom 19. April eingestellt, weil kein schuldhaftes oder unehrenhaftes 
Verhalten festzustellen war. 
2. Durch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 14. Juni ist 
der stud. med. dent. Wilhelm Lehmkuhl wegen Gefährdung der 
Sitte und Ordnung des akademischen Lebens, begangen durch 
Erschleichung der Ausstellung einer auf den Namen eines Kieler 
Kommilitonen lautenden Studenten - Legitimationskarte, mit der 
Entfernung von der Universität bestraft worden. Seine Berufung 
hat der Herr Kultusminister durch Entscheidung vom 13. November 
zurückgewiesen. 
Vom 11. Februar 1911 bis 15. Februar 1912 gelangten 234 
Disziplinarfälle zur amtlichen Kenntnis. Von diesen waren mit' 
geteilt: 
a) 5 von Staats- oder Amtsanwaltschaften, 
b) 212 vom Kgl. Polizeipräsidium hier, 
c) 14 wurden von Amts wegen aufgenommen. 
Sie wurden wie folgt erledigt: 
Zu a) 3 ohne disziplinarische Verhandlung, 
1 durch Verurteilung zu eintägiger Karzerstrafe, 
1 durch antragsgemäße Umwandlung der rechtskräftig 
erkannten eintägigen Festungshaft in eintägige Karzer 
strafe und deren Vollstreckung. 
Zu b) 44 wurden als verspätet eingegangen (aus dem Sommer 
semester 1910 stammend) weggelegt, zumal sie unbe 
deutende Polizeidelikte betrafen. Die übrigen 
168 polizeilichen Strafmandate betrafen zumeist geringe 
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, so daß es nur 
in 15 Fällen einer Disziplinarverhandlung bedurfte, bei 
welcher in 6 Fällen auf einen Verweis, in einem Falle
	        
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