Full text: (1911/12)

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Kultusministers vom 15. Februar 1911 genehmigten „Satzungen 
für die Verwaltung der Johanna-Mestorf- Stiftung“ zugehen (vergl- 
dazu den vorjährigen Verwaltungsbericht). 
Unter dem 24. April 1911 teilte der Herr Kurator der Kom 
mission mit, daß zufolge Erlasses des Herrn Kultusministers vom 
21. April durch den Staatshaushaltsetat für das Etatsjahr 1911 zur 
Beschaffung von Schränken für das Museum vaterländischer Alter 
tümer der Universität Kiel, sowie zu Bindekosten für die Bibliothek 
desselben 3600 JC einmalig bewilligt worden seien. 
Durch Schreiben vom 19. Januar 1912 gab der Herr Kurator 
der Kommission Kenntnis davon, daß zufolge Erlasses des Herrn 
Kultusministers vom 16. Januar dem Anträge auf Einstellung der 
Mittel für das Museum für Völkerkunde an der hiesigen Universität 
in den Entwurf zum nächstjährigen Staatshaushaltsetat nicht hat 
stattgegeben werden können. 
Vermögensverwaltung. 
1. Die Ablösung der als Reallast behandelten Verpflichtung einer 
Reihe von politischen und Kirchengemeinden des Kreises Tondern 
auf deren Provokation gegen die Universität ist beendet. Nach dem 
Bericht des vom Kuratorium mit der Bearbeitung dieser Ablösung 
allgemein beauftragten Universitätssyndikus sind 23 Ablösungsrezesse 
s. Z. von ihm vollzogen, wonach diese Verpflichteten mit dem 
25fachen Jahresbetrage in bar oder in Rente ihre Zahlungspflicht 
ablösen. Die Königliche Generalkommission zu Hannover hat diese 
Rezesse bestätigt; die Barablösungsbeträge aus 17 Rezessen werden 
am 1. April 1912 an die Universitätskasse gezahlt, aus 6 Rezessen 
sind die Renten ab 1. April 1912 auf die Königliche Rentenbank 
für Pommern und Schleswig-Holstein usw. in Stettin übernommen, 
welche die Rentenbriefe am 1. April 1912 an die Universitätskasse 
aushändigen und die Kapitalspitzen auszahlen wird. 
Ferner hat der akademische Senat sich damit einverstanden 
erklärt, daß bezüglich der noch nicht zur Ablösung gelangten Kon 
viktsgelder von den übrigen, nicht ablösungswilligen Verpflichteten 
aus dem Kreise Tondern auf Provokation gegen letztere zur 
Ablösung mit dem gesetzlich allein zulässigen 22fachen Jahres- 
betrage angetragen werde. Die Provokation ist bereits erfolgt. 
2. Der akademische Senat hat die Neuverpachtung der 
Schassischen Koppel am Stadtfeldkamp vor dem zum 1. Ok 
tober 1911 erfolgten Ablauf des Pachtverhältnisses mit dem Milcher
	        
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