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Kultusministers vom 15. Februar 1911 genehmigten „Satzungen
für die Verwaltung der Johanna-Mestorf- Stiftung“ zugehen (vergl-
dazu den vorjährigen Verwaltungsbericht).
Unter dem 24. April 1911 teilte der Herr Kurator der Kom
mission mit, daß zufolge Erlasses des Herrn Kultusministers vom
21. April durch den Staatshaushaltsetat für das Etatsjahr 1911 zur
Beschaffung von Schränken für das Museum vaterländischer Alter
tümer der Universität Kiel, sowie zu Bindekosten für die Bibliothek
desselben 3600 JC einmalig bewilligt worden seien.
Durch Schreiben vom 19. Januar 1912 gab der Herr Kurator
der Kommission Kenntnis davon, daß zufolge Erlasses des Herrn
Kultusministers vom 16. Januar dem Anträge auf Einstellung der
Mittel für das Museum für Völkerkunde an der hiesigen Universität
in den Entwurf zum nächstjährigen Staatshaushaltsetat nicht hat
stattgegeben werden können.
Vermögensverwaltung.
1. Die Ablösung der als Reallast behandelten Verpflichtung einer
Reihe von politischen und Kirchengemeinden des Kreises Tondern
auf deren Provokation gegen die Universität ist beendet. Nach dem
Bericht des vom Kuratorium mit der Bearbeitung dieser Ablösung
allgemein beauftragten Universitätssyndikus sind 23 Ablösungsrezesse
s. Z. von ihm vollzogen, wonach diese Verpflichteten mit dem
25fachen Jahresbetrage in bar oder in Rente ihre Zahlungspflicht
ablösen. Die Königliche Generalkommission zu Hannover hat diese
Rezesse bestätigt; die Barablösungsbeträge aus 17 Rezessen werden
am 1. April 1912 an die Universitätskasse gezahlt, aus 6 Rezessen
sind die Renten ab 1. April 1912 auf die Königliche Rentenbank
für Pommern und Schleswig-Holstein usw. in Stettin übernommen,
welche die Rentenbriefe am 1. April 1912 an die Universitätskasse
aushändigen und die Kapitalspitzen auszahlen wird.
Ferner hat der akademische Senat sich damit einverstanden
erklärt, daß bezüglich der noch nicht zur Ablösung gelangten Kon
viktsgelder von den übrigen, nicht ablösungswilligen Verpflichteten
aus dem Kreise Tondern auf Provokation gegen letztere zur
Ablösung mit dem gesetzlich allein zulässigen 22fachen Jahres-
betrage angetragen werde. Die Provokation ist bereits erfolgt.
2. Der akademische Senat hat die Neuverpachtung der
Schassischen Koppel am Stadtfeldkamp vor dem zum 1. Ok
tober 1911 erfolgten Ablauf des Pachtverhältnisses mit dem Milcher