18
b) „Vergleichende Charakteristik der Predigtweise von Louis
Harms, Adolf Stöcker, Heinrich Hoffmann (Halle) und
Hermann Cramer“,
hat nur die erste zwei Bearbeitungen erfahren, und zwar die erste
mit dem Motto: ,,aA<pa“, die zweite mit dem Motto: „Es quillt und
dringt, Und will zum Licht, Ein ewiges Gebären. Und findet seine
Lösung nicht, Und wird ein trübes Gären“.
Die Fakultät hat wegen des wissenschaftlichen Eifers und des
sehr lobenswerten Fleißes, den sie bekunden, beide zu krönen be
schlossen und jedem Verfasser die Hälfte der für dieses Thema
bestimmten Prämie zuerkannt. Die Verfasser sind: für die erste
Arbeit stud, theol. Karl Hinrichsen aus Bojum, für die zweite
stud, theol. Martin Pohl aus Woltair.
Von der juristischen Fakultät war die folgende Preis
aufgabe gestellt:
„Was ist nach Artikel 30 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch unter Verstoß gegen die guten
Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes
zu verstehen?“
Sie hat zwei Bearbeitungen gefunden. Die eine Arbeit ist mit
dem Motto versehen: „II n’y a pas de morale absolue, comme Ü
n’y a pas de verite absolue“, die andere führt das Kennwort: „Res
severa est verum gaudium“.
Der Verfasser der ersten Arbeit hat sich der Aufgabe im Rahmen
des geltenden deutschen Rechts und der deutschen Literatur in
induktiver Methode mit lobenswertem wissenschaftlichen Fleiß ge
widmet. Der Verfasser der zweiten Arbeit hat die Fragestellung
nach deduktiver Methode und zugleich in größerer geschichtlicher
und internationalistischer Umfassung behandelt. Beide Arbeiten sind
trotz gewisser Mängel (welche bei der ersten mehr auf dem Gebiete
der Begriffstechnik, bei der zweiten mehr auf historischem Gebiete
liegen) als erfreuliche Leistungen zu bezeichnen. Die in beiden
Arbeiten hervortretende wissenschaftliche Beherrschung des Stoffes
und dessen methodische Bewältigung entsprachen dem Zweck der
Preisaufgabe. Daher hat die Fakultät unter Teilung der Preissumme
beiden Arbeiten den Preis zuerkannt. Die Verfasser sind: stud. jur.
Fritz Fink aus Hamburg und stud. jur. Hans Kulig aus Alt'
Schalkowitz.