Full text: (1910/11)

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b) „Vergleichende Charakteristik der Predigtweise von Louis 
Harms, Adolf Stöcker, Heinrich Hoffmann (Halle) und 
Hermann Cramer“, 
hat nur die erste zwei Bearbeitungen erfahren, und zwar die erste 
mit dem Motto: ,,aA<pa“, die zweite mit dem Motto: „Es quillt und 
dringt, Und will zum Licht, Ein ewiges Gebären. Und findet seine 
Lösung nicht, Und wird ein trübes Gären“. 
Die Fakultät hat wegen des wissenschaftlichen Eifers und des 
sehr lobenswerten Fleißes, den sie bekunden, beide zu krönen be 
schlossen und jedem Verfasser die Hälfte der für dieses Thema 
bestimmten Prämie zuerkannt. Die Verfasser sind: für die erste 
Arbeit stud, theol. Karl Hinrichsen aus Bojum, für die zweite 
stud, theol. Martin Pohl aus Woltair. 
Von der juristischen Fakultät war die folgende Preis 
aufgabe gestellt: 
„Was ist nach Artikel 30 des Einführungsgesetzes zum 
Bürgerlichen Gesetzbuch unter Verstoß gegen die guten 
Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes 
zu verstehen?“ 
Sie hat zwei Bearbeitungen gefunden. Die eine Arbeit ist mit 
dem Motto versehen: „II n’y a pas de morale absolue, comme Ü 
n’y a pas de verite absolue“, die andere führt das Kennwort: „Res 
severa est verum gaudium“. 
Der Verfasser der ersten Arbeit hat sich der Aufgabe im Rahmen 
des geltenden deutschen Rechts und der deutschen Literatur in 
induktiver Methode mit lobenswertem wissenschaftlichen Fleiß ge 
widmet. Der Verfasser der zweiten Arbeit hat die Fragestellung 
nach deduktiver Methode und zugleich in größerer geschichtlicher 
und internationalistischer Umfassung behandelt. Beide Arbeiten sind 
trotz gewisser Mängel (welche bei der ersten mehr auf dem Gebiete 
der Begriffstechnik, bei der zweiten mehr auf historischem Gebiete 
liegen) als erfreuliche Leistungen zu bezeichnen. Die in beiden 
Arbeiten hervortretende wissenschaftliche Beherrschung des Stoffes 
und dessen methodische Bewältigung entsprachen dem Zweck der 
Preisaufgabe. Daher hat die Fakultät unter Teilung der Preissumme 
beiden Arbeiten den Preis zuerkannt. Die Verfasser sind: stud. jur. 
Fritz Fink aus Hamburg und stud. jur. Hans Kulig aus Alt' 
Schalkowitz.
	        
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