Full text: (1909/10)

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an d er Entwickelung der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft 
der Gegenwart heben ihn hoch empor über das Niveau der bloßen 
Tüchtigkeit, sichern ihm auch in dem mehr äußerlichen Sinn des 
menschlichen Gedächtnisses einen dauernden Ehrenplatz in der 
Geschichte der Wissenschaft. Und um es gleich zu sagen: Dieser 
Ruhm ist nicht beschränkt auf das Gebiet deutscher Sprache. Die 
wissenschaftliche Arbeit des Kieler Professors hat sich außerhalb 
Deutschlands, in Holland, Skandinavien und in der romanischen 
Welt Mittel- und Südeuropas, wo man in den letzten 20 Jahren 
mehr Zeit für römisch-rechtliche Studien hatte als in Deutschland, 
hohe Achtung errungen. Sie hat Deutschland vor dem Odium 
bewahren helfen, daß das Land Savignys und Iherings den 
Beruf für romanistische Forschung hinter sich geworfen habe. Der 
Verfasser der vielgenannten Bücher über den „Vertrag“ und über 
die „Stellvertretung“ war in den letzten 12 Jahren der fruchtbarste 
deutsche Schriftsteller auf dem Gebiet des römischen Rechtes, 
und das Maß seiner literarischen Arbeit übertraf zeitweise die 
gesamte übrige romanistische Monographie in Deutschland. 
Indessen es wäre ein falsches Bild, wenn der Anschein ent 
stände, mit dieser Produktion sei nur Quantitätsarbeit geleistet, 
Schloßmann hat, ich glaube es erhärten zu können, keinen Buch 
staben veröffentlicht aus irgendwelchen bloß äußerlichen Motiven. 
Das gilt schon von seiner Doktordissertation, welche deutlich 
den Stempel innerer Anteilnahme trägt und welche reife Über 
zeugungen, übrigens auch die für Schloß mann charakteristische 
ich darf sagen Anmut und kristallene Klarheit des Stiles aufweist. 
Und trotz der großen Mannigfaltigkeit der Stoffe, denen 
Schloßmann seine Feder gewidmet hat, kann niemand den Ein 
druck der Vielgeschäftigkeit oder der Zersplitterung haben. Denn 
durch alle Arbeiten geht ein ganz bestimmter methodischer Grund 
zug, ein durchaus individueller und sich stets treu bleibender 
Charakter hindurch. Schon in seiner ersten größeren Publi 
kation, welche den Vertragsbegriff behandelte, tritt diese 
Methode so entschieden und so fertig auf, daß ein ausländischer 
Gelehrter davon gesagt hat, er habe aus diesem Buche mehr ge 
lernt, als aus sämtlichen Pandektenlehrbüchern, und er verdanke 
diesem Buche seine juristische Bildung. Die aufsehenerregende 
Wirkung dieses Werkes, das Schloßmann zwei Jahre nach seiner 
Habilitation veröffentlichte, wird dadurch gekennzeichnet, daß als 
bald nach dessen Erscheinen drei ausländische Universitäten, Graz,
	        
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