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2. Von der juristischen Fakultät:
„Was ist nach Artikel 30 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch unter „Verstoß gegen die guten
Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes“
zu verstehen?“
3. Von der medizinischen Fakultät:
„Es ist durch Versuche festzustellen, in welcher Konzentration
wässeriger Alkohol allein sowie in Verbindung mit anderen
desinfizierenden Mitteln Entzündungs- und Eiterungs
erreger am schnellsten abtötet“.
4. Von der philosophischen Fakultät:
a) „Es sollen die für die Atmung des Erdkörpers in Be
tracht kommenden physikalischen Größen grundlegend
definiert und durch Messungen womöglich in der Nach
barschaft Kiels zahlenmäßig bestimmt werden“;
b) „Über die Methoden der Messung unbewußter Bewegungen
und die Möglichkeit ihrer Weiterbildung“.
D. Verwaltung der Universitätsgebäude.
1. Im Rektorzimmer, in den Zimmern Nr. 92, 96, 104, 112, 114,
116, 119, 124, im früheren Frühstückszimmer, in der Lesehalle und in
den beiden Studentenaborten ist der Wand- und Deckenanstrich
erneuert worden.
2. Im Zimmer Nr. 64 und 109 ist eine bessere Beleuchtung
der Wandtafel hergestellt.
3. Im Zimmer Nr. 115 ist die elektrische Beleuchtung ver
bessert worden.
4. In den Zimmern Nr. 50, 90 und 122 sind die Wandtafeln
n eu gestrichen worden.
5. Im Zimmer des Kassenrendanten ist eine Fensterjalousie
nngebracht worden.
6. Der Kellerflur ist neu gestrichen worden.
7. Die alljährlich wiederkehrenden Unterhaltungsarbeiten, wie
Ulen der Fußböden, Unterhaltung der Fenster, Türen, Gas- und
Wasserleitung, Heizung und Dächer sind ausgeführt worden.
8. In der Wohnung des Heizers ist im Wohnzimmer die
Fensternische gestrichen, in der Wohnung des Oberpedellen der
Anstrich der Küche ausgebessert worden.