Full text: (1909/10)

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2. Von der juristischen Fakultät: 
„Was ist nach Artikel 30 des Einführungsgesetzes zum 
Bürgerlichen Gesetzbuch unter „Verstoß gegen die guten 
Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes“ 
zu verstehen?“ 
3. Von der medizinischen Fakultät: 
„Es ist durch Versuche festzustellen, in welcher Konzentration 
wässeriger Alkohol allein sowie in Verbindung mit anderen 
desinfizierenden Mitteln Entzündungs- und Eiterungs 
erreger am schnellsten abtötet“. 
4. Von der philosophischen Fakultät: 
a) „Es sollen die für die Atmung des Erdkörpers in Be 
tracht kommenden physikalischen Größen grundlegend 
definiert und durch Messungen womöglich in der Nach 
barschaft Kiels zahlenmäßig bestimmt werden“; 
b) „Über die Methoden der Messung unbewußter Bewegungen 
und die Möglichkeit ihrer Weiterbildung“. 
D. Verwaltung der Universitätsgebäude. 
1. Im Rektorzimmer, in den Zimmern Nr. 92, 96, 104, 112, 114, 
116, 119, 124, im früheren Frühstückszimmer, in der Lesehalle und in 
den beiden Studentenaborten ist der Wand- und Deckenanstrich 
erneuert worden. 
2. Im Zimmer Nr. 64 und 109 ist eine bessere Beleuchtung 
der Wandtafel hergestellt. 
3. Im Zimmer Nr. 115 ist die elektrische Beleuchtung ver 
bessert worden. 
4. In den Zimmern Nr. 50, 90 und 122 sind die Wandtafeln 
n eu gestrichen worden. 
5. Im Zimmer des Kassenrendanten ist eine Fensterjalousie 
nngebracht worden. 
6. Der Kellerflur ist neu gestrichen worden. 
7. Die alljährlich wiederkehrenden Unterhaltungsarbeiten, wie 
Ulen der Fußböden, Unterhaltung der Fenster, Türen, Gas- und 
Wasserleitung, Heizung und Dächer sind ausgeführt worden. 
8. In der Wohnung des Heizers ist im Wohnzimmer die 
Fensternische gestrichen, in der Wohnung des Oberpedellen der 
Anstrich der Küche ausgebessert worden.
	        
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