einem Falle mit Erteilung des Verweises, in 3 Fällen mit Verurteilung
zu 3' bezw. 2tägiger Karzerstrafe erledigt.
Im übrigen handelte es sich um Verstöße gegen die Vor
schriften für die Studierenden vom 1. Oktober 1879. Zweima
wurde ein Verweis wegen Verfehlung des § 25 2 und 4 bezw. § 27
der Vorschriften ausgesprochen.
Gegen einen Studierenden war vom Schöffengericht hier au
Geldstrafe wegen Ruhestörung und Schutzmannsbeleidigung erkannt;
der Studierende wurde in der Verhandlung vor Rektor und Syndikus
disziplinarisch mit 2 Tagen Karzer belegt.
Verkehr nach außen.
Über die am 14. und 15. März in Halle abgehaltene preußische
Rektorenkonferenz, an der der Rektor und der Prorektor teilnahmen,
ist dem Konsistorium berichtet worden. Die unter Mithilfe unserer
Universität vorbereitete diesjährige Rektorenkonferenz wird am H-
und 12. März in Halle abgehalten und vom Rektor und Prorektor
besucht werden.
Anwesenheitskontrolle der Studierenden.
Die Kontrolle der Ortsanwesenheit der Studierenden wurde im
Sommersemester 1909 am 17. Juli 1909, im Wintersemester 1909/10
am 8. Februar 1910 beendet. Bei der ersten Kontrolle mit 178
Stichproben wurde nichts Ordnungswidriges festgestellt, bei der
zweiten mit 97 Stichproben ergab sich in 4 Fällen die Unterlassung
der Umzugsanzeige bezw. falsche Wohnungsangabe, in 2 Fällen die
Unterlassung der Anzeige des Verziehens von Kiel. Die diszipü'
narische Behandlung dieser Fälle ist noch nicht erledigt.
Berichte von Kommissionen.
Akademische Krankenkasse.
1. Das Rechnungsjahr 1908 ergab einen Überschuß von
1266,10 Jl, der zum Kapital des Schleswig-Holstein-Lauenburgschen
Stipendiums geschlagen wurde.
2. Das laufende Rechnungsjahr wird voraussichtlich, sofern
die Zinseinnahme aus dem Schleswig-Holstein-Lauenburgschen
Stipendium außer Betracht bleibt, mit einem nicht geringen Defizit
abschließen. Es handelt sich dabei um eine Folge der sub Nr. 3
erwähnten neuen Statuten der Kasse, nach welchen den Studierenden
nicht wie bisher bis zu 30 Tagen, sondern für eine Dauer bis zu