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Auf den Rat der juristischen Fakultät, von der Fortsetzung des Pro
zesses abzusehen, hat der Senat am 2. Juli demgemäß entschieden.
Die Kostenrechnung des Prozeßführers, Rechtsanwalt Dr. Hallier,
Betrage von 533 <.4t ist am 1. Dezember zur Zahlung angewiesen.
4. Der Umstand, daß in der Verwaltung der Schassischen
Stiftu ng seit 1906 rechnerische Irrtümer Vorlagen, hat den Senat
veranlaßt, am 15. Januar an Herrn Professor Pochhammer die
Bitte zu richten, daß er die finanzielle Lage der Stiftung, speziell
der Neuschassischen, einer Prüfung unterziehen, über das Ergebnis
an den Senat berichten und Vorschläge über eine etwaige Änderung
der Buchführung machen möge. In der Senatssitzung vom 2. Fe
bruar erstattete Professor Pochhammer den gewünschten Bericht.
Die Gesamtverwaltung der Schassischen Stiftung hat 884,19^ und
die Altschassische Stiftung 1105,25^ an die Neuschassische Stiftung
zu zahlen. Eine bezügliche Anweisung des Rektors an die Univer
sitätskasse ist am 21. Februar ergangen. Besprechungen des Rektors
und des Professor Pochhammer mit dem Beamten der Kasse
haben festgestellt, daß einer Wiederkehr ähnlicher rechnerischer Irr
tümer vorgebeugt ist. Professor Pochhammer wird auch dem
Universitätssekretär zu einer sachgemäßen Buchführung für die
Stiftung Anweisung geben.
5. Einem Notat der Oberrechnungskammer zufolge hat der Herr
Kurator am 2. Februar verfügt, daß die Administration der Hensl er
sehen Stiftung die Quittungen über ausgezahlte Prämien an ihn
einsende. Der Vorsitzende der Administration, Herr Professor
Hensen, hat die Erledigung der Angelegenheit an den Rektor ab
gegeben. In Verfolg eines Senatsbeschlusses vom 9. Februar hat
der Rektor am 21. Februar dem Herrn Kurator mit Rücksicht darauf,
daß die tatsächliche Verwaltung der Stiftung durch diesen vollzogen
wird, die gewünschten Quittungen überwiesen. Er hat aber dabei
in Erinnerung gebracht, daß die Verwaltung rechtlich der Universität
zustehe (vergl. die trotz fortgesetzt wiederholter Bemühungen des
Rektors immer noch unerledigte Eingabe an den Herrn Kurator vom
2. November 1907 über die Zuständigkeit der akademischen Behörden
und des Kurators in der Verwaltung der Universitätsstiftungen).
6. Der Senat hat am 2. Februar beschlossen, daß die aus der
Vermietung von Räumen der Villa Klein-Elmeloo an den Maler
Fürst fließenden Erträge (s. Teil II, VI 9) als korporatives Eigen
tum der Universität verwaltet und auf der Kieler Spar- und
Leihkasse zinsbar belegt werden sollen. Die Entscheidung über