Full text: (1909/10)

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Auf den Rat der juristischen Fakultät, von der Fortsetzung des Pro 
zesses abzusehen, hat der Senat am 2. Juli demgemäß entschieden. 
Die Kostenrechnung des Prozeßführers, Rechtsanwalt Dr. Hallier, 
Betrage von 533 <.4t ist am 1. Dezember zur Zahlung angewiesen. 
4. Der Umstand, daß in der Verwaltung der Schassischen 
Stiftu ng seit 1906 rechnerische Irrtümer Vorlagen, hat den Senat 
veranlaßt, am 15. Januar an Herrn Professor Pochhammer die 
Bitte zu richten, daß er die finanzielle Lage der Stiftung, speziell 
der Neuschassischen, einer Prüfung unterziehen, über das Ergebnis 
an den Senat berichten und Vorschläge über eine etwaige Änderung 
der Buchführung machen möge. In der Senatssitzung vom 2. Fe 
bruar erstattete Professor Pochhammer den gewünschten Bericht. 
Die Gesamtverwaltung der Schassischen Stiftung hat 884,19^ und 
die Altschassische Stiftung 1105,25^ an die Neuschassische Stiftung 
zu zahlen. Eine bezügliche Anweisung des Rektors an die Univer 
sitätskasse ist am 21. Februar ergangen. Besprechungen des Rektors 
und des Professor Pochhammer mit dem Beamten der Kasse 
haben festgestellt, daß einer Wiederkehr ähnlicher rechnerischer Irr 
tümer vorgebeugt ist. Professor Pochhammer wird auch dem 
Universitätssekretär zu einer sachgemäßen Buchführung für die 
Stiftung Anweisung geben. 
5. Einem Notat der Oberrechnungskammer zufolge hat der Herr 
Kurator am 2. Februar verfügt, daß die Administration der Hensl er 
sehen Stiftung die Quittungen über ausgezahlte Prämien an ihn 
einsende. Der Vorsitzende der Administration, Herr Professor 
Hensen, hat die Erledigung der Angelegenheit an den Rektor ab 
gegeben. In Verfolg eines Senatsbeschlusses vom 9. Februar hat 
der Rektor am 21. Februar dem Herrn Kurator mit Rücksicht darauf, 
daß die tatsächliche Verwaltung der Stiftung durch diesen vollzogen 
wird, die gewünschten Quittungen überwiesen. Er hat aber dabei 
in Erinnerung gebracht, daß die Verwaltung rechtlich der Universität 
zustehe (vergl. die trotz fortgesetzt wiederholter Bemühungen des 
Rektors immer noch unerledigte Eingabe an den Herrn Kurator vom 
2. November 1907 über die Zuständigkeit der akademischen Behörden 
und des Kurators in der Verwaltung der Universitätsstiftungen). 
6. Der Senat hat am 2. Februar beschlossen, daß die aus der 
Vermietung von Räumen der Villa Klein-Elmeloo an den Maler 
Fürst fließenden Erträge (s. Teil II, VI 9) als korporatives Eigen 
tum der Universität verwaltet und auf der Kieler Spar- und 
Leihkasse zinsbar belegt werden sollen. Die Entscheidung über
	        
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