8
wieder zugänglich gemachten — Sammlung deren hoher Wert und
große Bedeutung erst in das rechte Licht gesetzt worden sind.
Vermögensverwaltung.
1. Nachdem dem Konsistorium in der Sitzung vom 21. Juli
von dem am 7. Juli gefaßten Beschlüsse des Senates, den Herrn
Minister um die Einholung der landesherrlichen Genehmigung zur
Annahme der Thomsen’schen Erbschaft zu bitten und von
seiner am 15. Juli erfolgten Ausführung Kenntnis gegeben war, ist
die Genehmigung durch Königlichen Erlaß vom 17. September mit
der Maßgabe erteilt worden, daß der Zinsgenuß der Kapitalien der
Schwester der Erblasserin, Frau Clementine Ackermann, geb.
von Lihme, in Kiel, auf Lebenszeit überlassen bleibt. Die Höhe
der Kapitalien läßt sich, weil gerichtlicherseits über die Ansprüche
des Nachlaßpflegers bis dahin nicht entschieden ist, noch nicht mit
völliger Genauigkeit angeben; sie wird ungefähr 11000 JC betragen..
2. Am 18. November zahlte der Vollstrecker des Testamentes
von Fräulein Lotte Hegewisch, Rechtsanwalt Dahlmann in
Hersfeld, ein Legat von 5000 Jt an die Universität zu Händen des
Rektors aus, welches für das auf Klein-Elmeloo zu errichtende
Kunstmuseum bestimmt ist und zum Ankauf guter Kopien nach
Raphaels Ölbildern dienen soll. Der Senat beschloß am 23. No
vember, die Universitätskasse um Entgegennahme des Legates als
„Kunsthallenfonds zur Verfügung des Rektors“ zu er
suchen, und erklärte sich am 4. Dezember mit dem Vorschläge der
Kasse, die 5000 Ji bei der Kieler Spar- und Leihkasse zinsbar zu
belegen, einverstanden. Auf den diesbezüglichen Bericht an den
Herrn Kurator hat dieser am 6. Januar die Universitätskasse nach
träglich ermächtigt, den Beschlüssen des Senats gemäß zu handeln.
Laut Bescheid des Stempel- und Erbschaftssteuer-Amtes in Altona
vom 2. Dezember ist das Legat von der Erbschaftssteuer befreit.
Es wird zu den demnächstigen Aufgaben des Senates gehören, für
die Verwendung des Vermächtnisses im Sinne der Erblasserin Sorge
zu tragen.
3. Der Prozeß wegen der Befreiung von der Erbschaftssteuer
für die Wilhelm Junghans- Stiftung (vergl. vor. Ber. V) ist
auch in zweiter Instanz (Urteil des Hanseatischen Oberlandes
gerichtes vom 10. Mai) verloren. Der Senat hat mittels Beschlusses
vom 16. Juni die juristische Fakultät um ein Gutachten ersucht, ob
Revision gegen das Urteil der zweiten Instanz eingelegt werden solle-